Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
XXII
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. Fortſezung des Vorigen. S. 245-

Summariſcher Inühalt-

Ob.auch bey dem Verkauf ſolcher Lehngüter, auf welchen ein beſtim

i N"<; mte 14 auS iſt, dem ohnerachtet der Conſens Des 120 IH NN 4) jet.+. 23 55 HIE 7| eten

Daß den Beſikern der Gürer auch öfters durch verſchiedene Fideicomiſſariſche

Stiftungen, Majorate, Minorate und Seniorate, in deren die HI gebunden ſind. S. 236.|.;BE Hände

.Kurze-Nachricht, was unter den im vorſtehenden 8. benannten verſchiedenen

Familien- Stiftungen verſtanden werde, und was bey einer jeden zu beöbachten

- ſey

y«. S.'237.

Daß die Jualienabilität eine Haupt- Eigenſchaft dieſer Stiftungen ſey, und" fich auch nur ſelten Vorfälle, wo hievon abgegangen PeTell i80n 0 ne

S. 239-| 2|)

In welchen beſondern Fällen dennoch auch ein zu dieſen Familien- Stiftungen Jehdriges Landgut ſicher und ohne Gefahr erkaufer werden könne. S. 4 ae

- Von den Stammgütern, bona avira genannt, und daß dieſelben ebenfals nicht-

aufeine willkührlicheArt auſſer der Familie veräuſſert werden können. S. 241. Von der Beſchaffenheit der Stammgüter, und was es mit dem damit verbun denen Jure rerrattus für eine Bewandniß habe." S. 241..

Was, wenn dergleichen boua aviraan Freinde ſicher verkaufet werden ſollen, zu beobachten ſey-'S- 242.: GE EHE;

- Warum maa ſich auch bey dem Erkauf ſolcher Güter, die ehedem zu den Do-

manial- oder fürſtlichen Täfelgürern gehöret haben, weil ſolche, nach einiger Rechtslehrer Meinung, niemal verjährer werden köunen, wohl in Acht zu neh- men-häbe. S- 243-]

Worinn die Urſachen, aus welchen guch die Dotnanial- Güter ſicher atienitet 4perden önnen, beſtehen. S- 244";;

Von den Gütern der Abweſenden, was darunter verſtanden werde, und warum ſelig 0050 nicht ohne gewiſſe Vorſichten ſicher erkaufer werden können. S. 246.|:

. Von den Gütern, die dem Wiederkaufsrecht unterworfen, wie'vielerley Fälte

es deshalb gebe, und wie ſich ein neuer Käufer bey einem jeden derſelben zu ver-

- halten habe--S- 249,

Fortſezung des Vorigeu.-S. 249. Fernere Fortſekung des Vorigen. S. 230.| Warum auc) bey ſtark verſchuldeten Gütern, obgleim no<h Fein öffentlicher Concurs-oder Liquidations- Proces darüber erreget worden, in Erfäufung der- ſelben, gewiſſe Vorſichten gebrauchet werden müſſen. S 250- Fortſezung des Worigen, webey eines beſondern Falles gedacht wird. S. 25. Fernere Fortſezung.des Vorigen. S- 251.. 2 In wie weit auch ein in Erbpacht ſtehendes Gut, von Seiten des Erbpächters jche verfaufet werden könne, und was ein Käufer dabey zu beobachten habe. 025.25; G; 9. 79+