Vorrede.
Der Verfaſſer würde ſich'ſchon Flütklich ſchäßen, wenn er auch nur in dieſen ausgebreiteten Staaten, in einem ſo nüßlichen Werke, durch ſeine geringe Arbeit etwas gutes geſtiftet hätte.
Er kann aber der ſicheren Hofnung leben, daß dieſe Abhandlung, auch in andern Ländern, nicht ohne Nugen ſeyn werde: a
Die Anſtalten und Verfügungen des Großen Friedrichs, ſind viel zu weiſe, und ihre Vortheile viel zu einleuchtend, daß ſie nicht auch in andern Ländern und Staaten, wovon man ſchon unzählige Beyſpiele hat, nachgeahmet werden ſollten,
Wäre auch dieſes nicht,"ſo' werden doch die'in dieſem Hauptſtück abgehandelten Wahrheiten deshalb einen allgemeinen Nußzen. haben, weil dieſelben zu gleicher Zeit der Mäterie von den Dienſtbarkeiten und Servituren, womit die Landgütcr'ſo oft beläſtiget ſind eine beſondere Aufklärung geben, und dadurch manches» worauf'man bisher wenige 'vder gar keine Rückſicht genommen hat/ entde>et und'ans Licht geſtellet worden iſt. ei 15 Ei Das Vierte Zauptſrüc>, worinn die in den Kauf und"Verkauf der Landgüter einſchlagende Wahrheiten abgehandelt: wörden; iſt'von der Beſchaffenheit, daß demſelben der allgemeine Nutzen für alle Länder und Provinzien unſers deutſchen Vaterlandes, wohl nicht abgeſprochen wer- den kann:| j Hat der Verfaſſer gleich' ein und. andere beſondere anzuführende Beyſviele nur hauptſächlich von der Verfaſſung der Königl. Preußitchen Länder hergenommen, ſv wird doch von ſelbſt einleuchten, daß die Grund- ſäge, worauf dieſes Werk gebauet/iſt, ſelber auf Deutſchlands ſämmtliche Staaten ihye Aywehre finden,
Zugleich wird man hier ein und andere Materien; die ſonſt bisher in öFentlichen Schriften, unſeres Wiſſens, noch nicht abgehandelt wor- den ſind, wohin beſonders das Jycolatrec<t, und das Verboth, daß Bür-
: gerliche


