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erworbenen Silberlinge bei einem zweiten/ Schacher wieder zu.
Ein für den größern Landgutbeſißer, noc< wohlthäti- geres Inſtitut als die Landſchaft, iſt die jezt mit derſelben vereinigte Privat- Land- Feuer- Societät." Bei derſel? ben ſieht es dem Beſißer, deſſen Aufnahme die Statuten des Inſtituts geſtatten, frei, den Werth ſeiner Gebäude ſelbſt, bis zu einem gewiſſen Maximum, anzugeben. Nach diefem Werthe entrichtet er denn freilich auch die halbjäh» rig auf Alle repartirten Brandhülfsgelder 3 dieſe Beiträ»- ge ſind aber im Ganzen ſo gering, daß nach einem ohn- gefähren Ueberſchlage, man erſt in 200 Jahren das ganze Kapital, was man im Fall einer VerunglüFung durch Feuer für die verſicherten Gebäude erhält, damit bezahlt hat. In manchen Kreiſen, namentlich im Strehlenſchen, hat ſich- ein ähnliches Inſtitut für die Ruſtical- Beſikun» gen gebildet,'
Zu bedauern iſt aber, daß nicht ſchon längſt eine An- ſtalt zu Stande gekommen iſt, die auf ähnliche Weiſe den, durch Schloſſen beſchädigten aufhilft. Denn oft iſt für den Landmann dieſer Unfall empfindlicher als das Abbrennen. Denn was die demVerhagelten geleiſtete Remiſſion betrifft:
' fo iſt dieſelbe von ſo geringem Belange, daß man ihr un- möglich den Namen einer Aufhülfe geben kann.
Ein gleiches gilt von der Vieh-Aſſecuranzz denn die Entſchädigung, welche derjenige bekommt, dem Viehpeſt ſeinen Viehbeſtand raubte, de&t in der Regel nicht den vierten Theil des Verluſtes. Auch für dieſe Calamität dünkf mich, wäre es möglich, ein Privat--Inſtitut zu gründen, welches ſchnell und weſentlich dem Ruine des Unglü&lichen vorbeugen könnte.


