Druckschrift 
Ueber die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg : Fortsetzung der Schrift: Ein Punkt auf's I / von E. von Bülow auf Cummerow
Entstehung
Seite
32
Einzelbild herunterladen

| 3. || denken iſt; daß er ſein Geld ſo hoch zu nußen-ſucht, als | möglich, ſo giebt jeder:es lieber an den, Staat ,. wo er ' 6 und auch 7 pro Cent, wie bei manchen; Anleihen, 1 befömmt, und ein- Papier erhält, welches Cours auf | der Börſe hat, dort mithin zu. jeder Stunde, verkauft | werden kann, und alſo auch noch den Vortheil. ge- '| währt, daß es nicht gekürtdiget zu.werden. braucht, wie ": dies bei Privatobligationen Herkommens iſt. |] | |

Jett bleibt mir noch übrig, diejenigen Verordnuns "E: gen zu beleuchten, welche der Monarch in, Hinſicht der h| Realiſirung der Staatsſchuld erlaſſen hat, | Bekanntlich, waren früher. die damals kleine-Zahl ' der Staatsſchuldverſchreibungen größtentheils zu kündie genz allein in dem Edict vom 27ſten October 1. 8x0 wurde die-Staatsſchuld für cenſolidirt erklärt, und den. Staatsgläubigern; das Recht genommen, ſie küns digen zu können... Spätern, Verordnungen, gemäß ſollte das Loos diejenigen Staatsſchuldſcheine beſtim? | men, die alle Jahre für voll durch die zur Tilgung bes 14 ſtimmte: Summe eingelöſt werden ſollten.

| Allein in dem Edict vom 17ten Januar 1820-iſt

| nun-weiter verfügt, daß auf. der Börſe ſo viele Stagtss ſchuldſcheine aufgekauft werden ſollen, als jährlich, zut Tilgung ausgeſeßt ſind.

Ohne mich auf eine Unterſuchung einzulaſſen, in wiefern der. Staat die Rechtsverhältniſſe der frühern Staatsgläubiger dadurch wirklich oder nur dem Scheine nach verleßt hat, glaube ich,daß der Grundſalß=== ſich bei Capitals- Anleihen nicht; zu einer Capitals a