Teil eines Werkes 
2 (1831)
Entstehung
Seite
259
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Verhältniß des Landwirthſc<aftsgewerbes zum Staate. 259

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Der Credit des Landbeſihers hängt, wie«aller Credit, mit der Geldwirthſchaft der Staatsgeſellſchaft und der Negierung zuſammen, dieſer Zuſammenhang kann oft ſehr enge ſeyn, je nachdem die politiſche Lage der Geſellſchaft beſchaffen iſt, Be: trachtet man einen" großen Staat, deſſen verſchiedene Provinzen ſehr verſchiedene Sradationen des Nationalverkehrs ergeben, wo alſo 3. B. auif weiten Landſtre&en faſt nichts als Landbau Statt findet, wogegen- Fabrication, Manufactur und Handel ſich- faſt gar nicht zu einiger Bedeutung erheben, ſo wird bier der Bo» denwerth niedrig ſtehen, die Circulation des Geldes wird träge ſeyn, Capitaliſten werden größtentheils fehlen, wogegen in an» dern Provinzen von entgegengeſetter Beſchaffenheit ein lebendi» ger Verkehr, in allen Beziehungen fortwährend unterbalten wird z die Maſſe der gegen einander augzutauſchenden Gegenſtände wird bier verſchiedenartig und groß ſeyn, während ſie dort bedeutend klein erſcheinen muß, und größtentheils- nur in den erſten rohen Lebensbedürfniſſen beſteht, deren Sachwerth noch niedrig iſt; es werden alſo auch hier der Ausgleichungsmittel, des Geldes, weit weniger als dort vorhanden ſeynz die Unternehmungen der Pros» ducenten, werden bier nur ſchwer das Vertrauen der Capitaliſten erwirken, und einiae gemachte nachtheitige Erfahrungen auf ih- rer Seite reichen bin, um ollen Credit zu vernichten, die Geld2 capitale werden einen andern Markt ſuchen, um die nörhigen Gewinne damit machen zu können. Unter ſolchen Umſtänden bewegt ſich in ſolchen Provinzen alles im herkömmlichen Gleiſe, und höchſtens kann zuweilen der erhöhete Bedarf des Auslandes die größern Vorräthe der Erndien conſumiren helfen und dadurch auf kurze Zeit einige Lebendigkeit in den Marktverkehr fommen z dieß reicht indeſſen nicht zu, die Wirthſchaften erheblich zu vers beſſern, durch Vergrößerung der Jnventarienſtü>e, oder. durc) eigentliche Landverbeſſerung, zumal die hier gewöhnlich beſte- hende Größe der Güter ſchon immer große Anlagecapitalien erfordern würde; das unter ſol<en Umſtänden im gewöhnlichen Verkehr umlaufende Geld wird nicht hinreichen, Capitale aufzu- ſammeln, weil dies nur bey Uniernehmungen geſchehen kanu, deren Fortdauer verbürgt iſt, und wo die Gewinne vom Anlage- capital mit der Zeit ſelbſt wieder zu Capital aufgebäuft, und zu neuen Unternehmungen disponibel werden. Seldſt die gewöhna lichen Staatisabgaben werden keine Veranlaſſung zu einer leben» digen Circutation in ſolchen Falle geben, da hierbey weiter nichts vorwalter, alis ein Wechſel, aus den Händen der Beſieuerten, in die Caſſe der Provinzialregiecung, und von da wieder an jene ZUrÜü&; es werden auf dieſem Wege nur die alltäglichen Bedürf- niſſe befriedigt, und bätte die Nezierung. Ueberſchüſſe von den Staatsabgaben", ſo würden dieſe ſteis dem Hauptſkaatsfond zufließen, obne der Provinz zu nützen, die ſie aufgebracht hat.

Unter ſolchen Verhältniſſen, muß Bodenwerth und Landrente bedeutend niedriger ſtehen, als unter den entgegengeſepten, bey einer gleich großen und guten Fläche des Bodens; diejenigen, die Geldcapitale bedürfen, werden ſtets Hinderniſſe finden, ſelbſt wenn der zeitige Werth ihrer Beſitzung noch nicht zur Hälfte be laſtet wäre, und ſelbſt das Anerbieten eines höbern, als des gewöhnlichen Zinsſatzes, pflegt bier ohne Erfolg zu ſeyn, und das um ſo mehr, als Gelegenheit genug vorhanden iſt, die