4.) Endlich iſt es nothig, daß die Arbeit des Pflügens, ſo wie jede Arbeit überhaupt, auch gehörig vertheilt werde, ſo daß weder zu viele Pflüge auf eine Fleine, noch zu wenige auf eine große Aerfläche be- ordert werden.
Um aber alles Dieß gehörig zu erreichen, iſt vor Allem eine ununterbrochene Inſpection und unmittel- bare Direction dieſer Arbeit nöthig. Und da der Bcamte, wenn er auch ein noch ſo verſtändiger Prak- tik!r iſt, doch nicht Zeit hat, bey einer einzelnen Ar» beit den ganzen Tag zu ſtehen, indem mehrere Ge» ſchifte ihm obliegen, ſo iſt außer ihm noch immer ein unnittelbarer Vorgeſeßter des Geſindes und der Ar» beisleute bey dieſer Arbeit anzuſtellen, der dafür be- ſonder3 verantwortlich gemacht werden kann. Derglei- <er Aufſeher ſind bey uns die ſogenannten Wirth» ſchifſt8haiduken, oder die gemeinen Wirthſchaftsauſſeher die wir paraszt-gazda nennen, und in Teutſchland die Schaffer, Meyer, und AFervögte. Jn etwas klei- nem Wirthſchaften wird dieſe unmittelhäre Leitung der Pflugarbeit, unter der Oberaufſicht des Beamten oder Eigenthümers, dem Oberknechte(öreg-beres) aufge- trazen., der zwar ſelbſt vorarbeitet, dennoch aber für das Ganze dex Arbeit verantwortlich iſt.
6. 110-
Die Frage, wie oft geegget werden ſoll, iſt leicht beantwortet, wenn man ſagt: ſo oft, als es nothig iſt, um alle Klöße und Schollen zu zerkleinern, und die Oberfläche des AFers vollig klar und eben zu machen«
Ganz


