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An meine Mitbürger über das Edikt welches im Königlich-Preußischen Staat die künftigen Verhältnisse zwischen den Gutsherren und Bauern feststellet / von einem Preußischen Patrioten
Entstehung
Seite
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NOOfGOrift.

Als ich das Vorstehende schrieb, hatte ich das Cultur- Edikt noch

nicht gelesen, welches gleichzeitig mit dem Vorgedachten erschien. 1) Es berechtigt Jedermann, über seine Grundstücke frei zu verfügen, sel-

2) 3) 4) 5)

6) 7)

8)

bige durch An- oder Verkauf willkührlich zu vergrößern, und zu verklei- nern. Dies soll selbst=- jedo<H bedingt=- bei Erbpachtgrundstüen zulässig seyn; die darauf ruhenden Staatslasten hindern dies nicht, auch nicht die Gläubiger.;

Die allmählige Ablösung aller Servituten ist verordnet, und vorläufig schon der dritte Theil des sämmtlichen urbaren Acters hutfrei erklärt; das heißt: er hat Gartenrecht erhalten.«

Die Forstcultur- wird mehr gesichert.

Die Gutachten über landwirthschaftliche Gegenstände dürfen künftig nur von-qualificirten Sachverständigen abgegeben werden.

Es sollen sich praktische landwirthschaftliche Gesellschasten bilden, ein Centralbüreau in Berlin haben, und durch ihre Rathschläge und Erfah- rungen nußen.=-(Es sind

große und kleine Musterwirthschaften verordnet.

Endlich sollen mit den Regierungen besondere Oekonomie- Deputationen verbunden werden, welche aus Sachverständigen bestehen, die alle Cul- turangelegenheiten leiten.

Es wird auch ein kürzeres Verfahren bei Gemeinheitstheilungen ver- ordnet.

Nach langem vergeblichen Bemühen ist und wird also endlich der AFerbau.

von den Fesseln befreiet, womit er belastet war. Er erlangt seine lange ver- lohrene Würde wieder,Kein Unwissender, kein Fauler, darf den Fleißigen,

den