Aber auch dies alles verhält sich nur darum so und konnte nur darum so werden, weil auch hier die Formen des Rechts dem Geist entsprachen, der in ihnen äußtere Gestalt erhielt. Die deutsche Monarchie ist seit den Tagen Friedrich Wilhelrnsl. und Friedrichs des Großen etwas besonderes; sie stellt eine eigene Stufe in der staatlich-gesellschaftlichen Entwicklung der Menschheit dar. Von ihnen her besitzt der preußische Staat eine ihn von anderen Staatsgebilden unterscheidende Eigenart. Diese Eigenart konnte zu Zeiten verdunkelt werden, zie konnte, was wichtiger war, durch die Aufnahme neuer Gedanken erweitert und erhöht werden. Aber sie konnte nicht wieder vergessen werden. Sie konnte es darum nicht, ja sie konnte vielmehr, als die fruchtbare und nötige Ver- bindung von deutschem Machtstaat und dcutscher Kultur- nation in die Wege geleitet worden war, von Preußen auf das ganze Reich übergehen, weil das, was die beiden großen preußischen Könige ihrem Staatswesen einpflanzten, in letzter Linie deutsches Wesen und deutscher Charakter war.
Das Wort, das der große Friedrich wiederholt als den Grund- gedanken seiner Staatsauffassung ausgesprochen hat, daß der König der erste Diener des Staates sei, das hat auch der deutsche Kaiser, das hat Wilhelm lIl. in der Thronrede vom 27. Juni 1888 sich als Richtschnur für seine Herrschertätigkeit gegenwärtig gehalten.
Der gegenwärtige Krieg, in dessen Beginn der herrliche Aus- spruch gefallen ist:„lch kenne keine Parteien mehr, ich kenne
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