Periodikum 
Die Feier von Kaisers Geburtstag und der Reichsgründung veranstalten am ... an der Universität Giessen
Entstehung
[Erscheinungsort nicht ermittelbar] Im Digitalisierungsprozess 1915 ; damit Ersch. eingest., 1915-1915
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ung zehr bezeichnender Weise unterscheidet. Das deutsche Reich r. ist der einzige monarchische Bundesstaat und der einzige Bundesstaat, in dem, während sonst die Bundesglieder gleich- berechtigt zu sein pflegen, ein Mitglied alle übrigen an

90. Macht weit überragt und auch verfassungsrechtlich die füh- ge. rende Stellung einnimmt.

er⸗ Die deutschen Einzelstaaten sind fast säntlich Monarchien hen. und an der Spitze des Reiches, wie seine militärische so auch tle geine staatsrechtlich-politische Einheit zum Ausdruck bringend, ein- steht als Kaiser der jeweilige Träger der preußischen Krone. ler- Auch hier war es der Grundsatz der genialen Bismarckschen ge- Staatskunst, in Anknüpfung und möglichster Bewahrung der age geschichtlichen Gegebenheiten die Vereinheitlichung und da- em mit die Zuständigkeit des Reiches auf das unbedingt erforder- auf liche Maß zu beschränken. Zugleich aber wulztte er den Ver- ſich fassungsformen eine außerordentliche Elastizität zu geben, so kes daß sie sich auf das leichteste den jeweiligen praktischen fere Bedürfnissen anpassen konnten. Es ist kein Wunder, daß die ten Steigerung der dem Reiche obliegenden Aufgaben die uni- ner tarischen Bestandteile der Verfassung immer mehr in den Feiz Vordergrund treten ließ und zu einer Machtsteigerung der- er- jenigen beiden höchsten Reichsorgane führte, in denen sich

der unitarische Charater des Reiches äußert: nämlich des Reichstages und vor allem des Kaisers. Der Kaiser ist es, von der nach dem Willen und Wortlaut der Reichsverfassung über die Machtmittel des Reiches verfügt. Darum muß in

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