und Gewalt geschah, nichts einzuwenden; ja sie gefiel ihm so sehr, daß er sie zu einer dauernden Einrichtung machte. Jedes KRegiment erhielt in der Umgebung seiner Standquar- tiere einen Bezirk, einen sog. Kanton, angewiesen, dessen ge- samte männliche Jugend zu dem Regiment enrolliert wurde. Aus diesen Enrollierten entnahm das Regiment seinen jähr- lichen Ersatz. Da man aber daneben die geworbenen Aus- länder hatte, so brauchten nur die geeignetsten und nur abkömmliche Leute eingezogen, konnten weitgehende Be- freiungen aus wirtschaftlichen Gründen gewährt werden. Und nicht minder blieb auch weiterhin eine umfängliche Beurlaubung der ausgebildeten Kantonisten in die Heimat möglich. Allein trotzdem darf man das Kantonsystem Friedrich Wil- helms l. als den ersten Schritt zur allgemeinen Wehrpflicht, ja als den ersten Schritt zum modernen Staatsbürgertum in Preußen bezeichnen. Denn in ihm wurde zum ersten Mal der Grundsatz zur Geltung gebracht, daſt alle Einwohner zu den Waffen geboren sind und zwar zum regelmäßigen Dienst im stehenden Heer, nicht etwa nur in einer für den Notfall aufgebotenen Miliz. Und mit der Kantonpflicht hörte die Landbevölkerung auf, in den Fronden für die Gutsherrschaft ihre einzige Pflicht, ihre einzige Verbindung mit dem Staat und den höheren Klassen zu sehen. Mit der roten Halsbinde und dem Büschel am Hut waren die Königsurlauber des Königs Leute. lin Regiment lernten sie Gehorsam, Achtsam-
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