Aufsatz 
Partikularismus und Einheitsstreben in der deutschen Geschichte / von Prof. Dr. Walter Goetz, Straßburg
Entstehung
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einheitsſtaatliche Tendenzen zeige(wie es Bismarck übrigens gehofft hatte): die Reichsgeſetzgebung und das Reichsaufſichts⸗ recht haben immer weitere Gebiete von früher einzelſtaatlichem Leben erfüaßt, das Heer iſt trotz der Reſervatrechte Sachſens, Württembergs und Baierns immer einheitlicher geworden,

das Reichsfinanzweſen iſt aus beſcheidenen Anfängen zum

beſtimmenden Faktor aller einzelſtaatlichen Finanzwirtſchaft geworden, der Verkehr hat alle alten Schranken durchbrochen und ſein Geſetz der möglichſten Bereinheitlichung ſelbſt in den Köpfen des verſtockteſten Partikularismus zur Geltung gebracht, Vereins⸗ und Parteiweſen haben alle Landesgrenzen niedergelegt und die allgemeinen Aufgaben zum Ausgangs⸗ punkt von Organiſation und Arbeit gemacht, und bis in das rechtlich noch ganz bundesſtaatliche Anterrichtsweſen hinein wirkt der Geiſt der Vereinheitlichung und des Geſtaltens nach dem größeren Beiſpiel. Geht hier die geſchichtliche Ent⸗ wicklung etwa unaufhaltſam ihren Weg und iſt der Einheits⸗ ſtaat nur eine Frage der Zeit? ¹)

Obwohl man dieſen unitariſchen Tatſachen nur weniges gegenüberſtellen kann, was eine Stärkung der partikularen Tendenzen ſeit Gründung des Reichs bedeutet die Ver⸗ legung des Reichsgerichts nach Leipzig, die Gründung des deutſchen Muſeums in München, die Verfaſſung für Elſaß⸗ Lothringen ſo wird man doch behaupten dürfen, daß Deutſchland auch in abſehbarer Zukunft kein Einheitsſtaat ſein wird; dem Leben der Teile wird ein weiter Spielraum bleiben. Der Geiſt der Reichsverfaſſung garantiert trotz ihrer Weiterentwicklung dieſes Verhältnis hinreichend. Zudem ſind die Dynaſtien mit ihrem Daſein und mit ihrem Selbſt gefühl ein unüberſteigliches Hemmnis für den reinen Einheits⸗ ſtaat. 1866 wäre es möglich geweſen, noch einige deutſche Dynaſtien auszulöſchen, ohne daß die Bevölkerungen ſich

9) Ich verweiſe für dieſe Frage auf die ſtaatsrechtlichen Anter⸗ ſuchungen von Laband, Die Wandlungen der deutſchen Reichs⸗ verfaſſung(1895); Rehm, Anitarismus und Söderalismus in der deutſchen Reichsverfaſſung(1898); Triepel, Anitarismus und SFöde⸗ ralismus im deutſchen Reiche(1907).