Aufsatz 
Partikularismus und Einheitsstreben in der deutschen Geschichte / von Prof. Dr. Walter Goetz, Straßburg
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wendiger Weg zum Ziele an. Freilich wird dadurch die Begründung, mit der man vor 1866 den Partikularismus in den deutſchen Staaten zu rechtfertigen ſuchte, gewiß nicht die unſrige die Anſchauung, als ob der Deutſche zum Kultur⸗ dünger für die Welt beſtimmt ſei, als ob die ſtaatliche Zer⸗ ſplitterung ſogar ein Vorteil ſei, als ob der Einheitsſtaat (wie der Abg. v. Biegeleben bei Beratung der Militär⸗ konvention mit Preußen noch am 6. Juli 1871 in der Heſſiſchen 2. Kammer ſagte) das Grab des deutſchen Geiſtes ſei ſolche Anſchauungen ſind heute überwunden und vergeſſen.

Aber die Schiefheit früherer Begründung hindert nicht, daß wir den Partikularismus heute mit gerechterem geſchicht⸗ lichen Arteil würdigen müſſen. Er iſt ja nicht nur eine Er⸗ ſcheinung der letzten Zeiten des auseinanderbrechenden Reiches und des ohnmächtigen deutſchen Bundes, ſondern er begleitet die deutſche Geſchichte faſt von ihren Anfängen an ja man kann ſagen, daß die fortwährende Auseinanderſetzung zwiſchen Partikularismus und Einheitsſtaat das Problem der deutſchen Geſchichte überhaupt geworden iſt. Es handelt ſich dabei um Erſcheinungen, die zum Inhalt jeder Volks⸗ geſchichte gehören. Seit ſich einzelne Starke von der Ge⸗ ſamtheit der Volksgenoſſen abhoben, war Herrſchaftsſtreben da und Widerſtand der Beherrſchten, und das kleine Beiſpiel ſetzt ſich im Großen fort, als der Stärkſte zum Inhaber einer Staatsgewalt geworden iſt und die Notwendigkeiten ſtaat⸗ licher Verfaſſung und ſtaatlichen Schutzes ihn unterſtützen. Aber wenn es auch ein allgemeiner Vorgang in der Ge⸗ ſchichte der Völker iſt, ſo ſind doch Deutſchland und Italien mehr als andere europäiſche Völker in der Geſtaltung ihres ſtaatlichen Lebens durch den Partikularismus geſchädigt worden; während Frankreich, England, Spanien ſich zu immer feſteren Einheitsſtaaten entwickelten, löſte ſich in Deutſchland und Italien der natürliche Suſammenhang des Volkstums immer mehr zu völliger erſplitterung der Kräfte, zum Vorteil der Nachbarn.

Eben hier jedoch, wo die Anklage gegen den Parti⸗ kularismus ſchon zum Arteil formuliert erſcheint, ſei inne⸗