Jahrgang 
3
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4

Für die Meldung zum ärztlichen Approbations⸗

examen ſind erforderlich:

1. 2. 3.

4.

10.

11.

zwei Praktikantenſcheine der mediziniſchen Klinik, zwei Praktikantenſcheine der chirurgiſchen Klinik, zwei Praktikantenſcheine der geburtshilflichen Klinik,

ein Zeugnis über vier von dem Praktikanten vor genommene Entbindungen,

ein Praktikantenſchein der Klinik für Augenkrank⸗ heiten,

ein Praktikantenſchein der mediziniſchen Poliklinik,

hein Praktikantenſchein der pſychiatriſchen Klinik,

ein Praktikantenſchein der Kinderklinik oder Poli⸗ klinik,

ein Zeugnis über halbjährigen regelmäßigen Beſuch der Klinik oder Poliklinik für Hals⸗- und Naſen⸗ krankheiten,

ein Zeugnis über halbjährigen regelmäßigen Beſuch der Klinik oder Poliklinik für Ohrenkrankheiten, ein Zeugnis über halbjährigen regelmäßigen Beſuch der Klinik oder Poliklinik für Haut⸗- und ſyphili⸗ tiſche Krankheiten,

Hhein Zeugnis über Teilnahme am praktiſchen Unter⸗

richt in der Impftechnik ꝛc.,

die Angabe im Abgangszeugnis, daß je eine Vor⸗

leſung über topographiſche Anatomie, Pharmakologie und gerichtliche Medizin gehört worden iſt.

Falls das Studium an einem Univerſitätsort be

trieben worden iſt, an dem die sub 8 bis 11 genannten Kliniken oder Polikliniken nicht vorhanden waren, ſo genügt die Teilnahme an einem Kurſus für dieſe Fächer in der entſprechenden Abteilung eines von der Zentral⸗

behörde ermächtigten größeren Krankenhauſes.