Jahrgang 
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Der nachſtehende Plan ſoll dem Studierenden der Medizin angeben, in welcher Weiſe er ſeinen Studien gang am zweckmäßigſten einteilt.

Da der Plan nur im allgemeinen den Weg zu weiſen beſtimmt iſt, ſind in ihm lediglich diejenigen Vorleſungen ꝛc. bezeichnet, welche für ein regelmäßiges Studium erforderlich ſind. Dem Ermeſſen des Einzelnen bleibt es überlaſſen, an geeigneter Stelle zuzufügen.

Wer ſeiner Dienſtpflicht vor dem ärztlichen Vor⸗ examen genügen will und das Studium im Sommer beginnt, muß ein Sommerſemeſter auf die Dienſtzeit verwenden, da ſonſt ſechs Semeſter notwendig ſein würden, um den geſetzlichen Beſtimmungen über die Zulaſſung zur ärztlichen Vorprüfung zu genügen.

Für die Meldung zur ärztlichen Vorprüfung ſind Zeugniſſe über regelmäßigen Beſuch der folgenden Praktika erforderlich:

Sezierübungen, in zwei Winterſemeſtern. 2. Chemiſches Praktikum.

3. Mikroſkopiſche Übungen.

4. Phyſiologiſches Praktikum.