verhindert werden ſoll, daß derſelbe Gefangene von verſchie⸗ denen Seiten unterſtützt wird, während andere leer ausgehen, denn leider iſt erwieſen, daß einzelne Gefangene verſucht haben, an zahlreichen Stellen zugleich Unterſtützung zu erlangen. Andererſeits zeigt es ſich auch hier wieder, wie bedeutungsvoll es iſt, daß dem Bezirksausſchuß ſämtliche aus den oberheſſiſchen Kreiſen ſtammende Kriegsgefangene bekannt werden, damit bei Sammel⸗Unterſtützungen— wie die obengenannte nach Ruß⸗ land gegangene— alle Bedürftigen bedacht werden können; Gefangene, die alſo von ihren Angehörigen nicht gemeldet werden, gehen ſomit unter Umſtänden durch deren Schuld einer Unterſtützung verluſtig. Die rechtzeitige Meldung von Lager⸗ wechſel und dgl. iſt auch hier unbedingt erforderlich.
Ein nur für Frankreich durch die Schweiz eingerichteter Beſtelldienſt für Schuhe und Kleidungsſtücke, der aber zurzeit nur in beſchränktem Maße wirken kann, ſei an dieſer Stelle wenigſtens erwähnt.
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