IV. Vermittelnde Silfstätigkeit.
Im Anſchluß an die vorſtehend geſchilderte Unterſtützungs⸗ tätigkeit verdienen noch einige weitere Hilfeleiſtungen, die wir den Kriegsgefangenen und deren Angehörigen erweiſen, er⸗ wähnt zu werden. Wir übermitteln Geſuche, die den Austauſch von ſchwerverwundeten Kriegsgefangenen oder die Internie⸗ rung von erholungsbedürftigen nach der Schweiz bewirken ſollen.
Da bedürftigen Angehörigen von Vermißten und Kriegs⸗ gefangenen die Feldlöhnung von der Militärbehörde weiterge⸗ zahlt wird, haben wir des öfteren auch derartige Löhnungs⸗ geſuche angefertigt und weitergereicht. In der letzten Zeit ſind Anforderungen nach dieſer Richtung in geringerer Zahl an uns geſtellt worden, weil es ſich hier um eine Aufgabe handelt, die einer„Kriegsſchreibſtube“ zufallen ſollte und auch nun zum größten Teil von der Ortsgruppe des Nationalen Frauen⸗ dienſtes erledigt wird.
Um die Angehörigen von Vermißten vor Nachteilen zu be⸗ wahren, die durch eine nicht rechtzeitige Geltendmachung etwai⸗ ger Verſicherungsanſprüche ihnen entſtehen könnten, ſind meh⸗ rere hundert Merkblätter verſandt und verteilt worden.— Die Beſorgung von Todes⸗ und Verſchollenheits⸗Beſcheinigungen gehört noch immer zu unſerer Angehörigen⸗Fürſorge, wenn auch hier im letzten halben Jahr das Kriegsminiſterium neue Beſtimmungen erlaſſen hat, in der Art, daß der Antrag auf Ausſtellung ſolcher Beſcheinigung nicht von den Hilfsſtellen, ſondern von den Angehörigen ſelbſt auszugehen hat.—
Fum Schluß ſei eine kurze Darſtellung der von ſeiten der beiden Fentralſtellen in Hamburg und Frankfurt am Main bis Ende 1916 überhaupt ausgezahlten Unterſtützungen ge⸗ geben, ſowie ein Kaſſenbericht des Bezirksausſchuſſes für die⸗ ſelbe Feit, über die bei der Kaſſe vereinnahmten und veraus⸗ gabten Gelder.
Es wurden an Unterſtützungen ausbezahlt an Kriegs⸗
gefangene: 13


