Jahrgang 
1917
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II.

3 Vermittlung des Verkehrs zwiſchen Kriegsgefangenen und deren Angehörigen in der Seimat.

Dieſes zweite Haupttätigkeitsgebiet der Bezirksausſchüſſe für Gefangenenfürſorge befaßt ſich zunächſt damit, den Ange⸗ hörigen von Kriegsgefangenen ein klares Bild über alle Mög⸗ lichkeiten zu geben, wie Poſt⸗, Paket⸗ und Geldſendungen an Kriegsgefangene geleitet werden können. Zu dieſem Zwecke ſind neben den von der Poſtbehörde aufgeſtellten auch von uns beſondere Merkblätter herausgegeben worden, die bei jeder Gefangenenmeldung den Angehörigen zugeſchickt werden. Der Poſtverkehr ſtößt jedoch, namentlich nach Kußland, noch auf beſonders große Schwierigkeiten, daß es notwendig iſt, da⸗ neben direkt die Übermittlung von Sendungen zu übernehmen. Für Kußland ſind es die ſprachlichen Schwierigkeiten, die oft kaum mögliche Erkennung der Lagerzugehörigkeit und der in weiten Gebieten verſtreuten Arbeitsſtätten, die eine beſondere Sorgfalt der Adreſſierung bedingen, zumal häufig von den Kriegsgefangenen ſelbſt unverſtändliche Ortsnamen angegeben werden und die Stempel ſchwer zu entziffern ſind. Die Fentral⸗ ſtelle in Hamburg hat darum Überſichtskarten über die Gefangenenlager in Rußland und Frankreich herausgegeben, welche die Adreſſierungsarbeit etwas erleichtern ſollen. Ferner werden den Angehörigen einfache Poſtkarten, ſowie ruſſiſche Doppel⸗Poſtkarten, deren eine nur durch die Hand der Aus⸗ ſchüſſe über KRopenhagen und Moskau, die andere unmittelbar durch die Poſt geleitet wird, und auch Paketadreſſen zum Auf⸗ nähen übergeben. Die Karten ſowohl wie die Paketadreſſen werden mit ruſſiſcher und deutſcher Adreſſe verſehen, und zwar ſind von uns in der Berichtszeit rund 10 ooo Poſtkarten und Umſchläge und 1840 Paketadreſſen ausgegeben und adreſſiert worden. Die Fahl der uns von Angehörigen zur Weiter⸗ ſendung übergebenen Pakete beträgt 1947; dazu kommen die neuerdings in dem ſogenanntenÜberweiſungsverkehr ab⸗ geſchickten Normalpakete nach Rußland über Schweden 55, nach Frankreich über die Schweiz 116, ſowie 55 Weihnachtspakete. Dieſe letzteren Normalpakete werden von uns auf Antrag durch neutrale Länder gegen Erſtattung einer entſprechenden Ge⸗ bühr im neutralen Ausland angekauft, verpackt und den Ge⸗ fangenen zugeſtellt. Sie zerfallen in Eß⸗, Rauchwaren⸗ und