Title | Ordnung des öffentlichen Gottesdienstes in Giessen : an dem Gnädigst angeordneten Jubilæo oder Danck- und Freuden-Fest, als der Durchläuchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg, Ysenburg und Büdingen [et]c. Unser Gnädigster Fürst und Herr, das Ein und Fünffzigste Jahr Ihro Hoch-Fürstl. Durchl. glorwürdigstgeseegneten Landes-Regierung den 17ten Febr. 1738. angetretten, und dieser recht merckwürdige Tag in sämtlichen Hoch-Fürstl. Hessen-Darmstättischen Landen feyerlichst begangen wurde : nebst einer deßfals vorgeschiebenen Dancksagung und Gebet, welche auf die gnädigst-verordnete Texte gerichtet, und auf allen Cantzeln des Ober-Fürstenthums zu gebrauchen / Ex speciali Commissione des Fürstl. Consistorii dem Druck übergeben von D. Johann Georg Liebknecht, Prof. publ. ord. Superintendente, wie auch den Consistorii daselbst Assessore |