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Druckschrift 
Modification und Erläuterung §.12mi Des von Uns von Gottes Gnaden, Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graff zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg, Ofenburg und Büdingen [et]c. Unserer Metzger-Zunfft zu Giessen gnädigst ertheilten neuen Zunfft-Brieffs de dato Darmstatt den 4ten Junii 1725 : Mit Gnädigster Verordnung, wie hinkünfftig denen eingeschlichenen, oder weiters einreissenden Mißbräuchen remediret werden solle
Entstehung
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