vor den landgräflichen Beamten des Oberamts und behaupteten,"die uberfart oder viehdrip der vom Lyndes mit ihren Schafen, Kuhen und pferden eins vermeintlichen erblichen geprauches in der von Gießen Landwehre und Burgkfrieden zu hüten und zu haben...“.
Die Gießener würden sie in diesem"hergebrachten“ Rechte einengen und zu verdrängen versuchen. Sie baten den landgräflichen Rentmei- ster, die Gießener anzuweisen, von ihrem Vorhaben abzustehen und sie bei nihrem Gebrauch und Erbgerechtigkeit zu handhaben“. Daneben wollten die Klein-Lindener erreichen, daß die Gießener in Zukunft nicht mehr über die Landwehr nach Klein-Linden zu ihren Viehtrieb hielten, wie sie das bis dahin anscheinend getan hatten.
Die Stadt wies das Ersuchen der Klein-Lindener entschieden zurück und bemerkte zu der angeblichen Erbgerechtigkeit eines Viehtriebs in der Landwehr und Burgfrieden der von Gießen: usie tun es darin mit der von Gießen Wissen, Wollen und Verwilligung.“ Wegen des Vieh- triebs der Gießener über die Landwehr hinaus auf die Seite Klein- Lindens hören wir:"es sei wahr und offenbar, daß die von Gießen jeh und allewege in und um der Lyndes gehütet und gefahren haben.., .. das haben die von Lyndes nit zu weigern noch zu wehren“4.
Die Vertreter Klein-Lindens machten daraufhin geltend, der ehemalige Rentmeister Balthasar v. Weitolshausen gen. Schrautenbach, damals Amtmann in Gießen, habe sie auf das Schloß nach Gießen bestellt und ihnen nach Verhör zugestanden, sie könnten uunder und bober der straßen mit ihrem Vieh den Mitgepruch allenthalben haben und sich des zu geprauchen bis uf die Linder pache(= heutige Bachwege) zu fahren haben“.
Gießen lehnte daraufhin nochmals eine Erbgerechtigkeit der Lindeser auf das Hüten und Fahren diesseits der Landwehr ab und räumte in bezug auf das Verhalten des Rentmeisters v. Schrautenbach lediglich ein, es könne zwar den Tatsachen entsprechen, daß der Rentmeister aus ufriedlichen Gründen und wegen guter Nachbarschaft“ den Linde- sern erlaubt habe,"über der Landstraßen gegen den Wald zu bis an die Linderpache“ und das'Steinern Kreuz' mit denen von Gießen— wenn das Feld auf ist- zu hüten und zu fahren“. Das Hüten und Fahren der Lindeser"unter der Landstraße in der auwené dagegen wurde von den Gießenern als Unrecht zurückgewiesen.
5 Das Dorf Klein-Linden wurde bis ins 18. Ih.- Im Volksmund bis zur Gegenwart- meist Lindes oder Lyndes genannt. Im fol- genden Text wird daher öfter für Klein-Linden Lindes und für Klein-Lindener Lindeser gebraucht.
6 Das Gebiet"unter der Landstraße in der Auwe“ liegt zwischen Lindeser Hege(Landwehr) und unterem Bachweg westlich der alten Straße Gießen-Frankfurt/ Main.
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