Druckschrift 
Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
Seite
256
Einzelbild herunterladen

Untertanen hier erscheinen, und da macht zuweilen auch der Vorste- her der Kommende keine Ausnahme. So muß 1749 der Freiherr von Diemar(in der Urkunde"Commendeur genannt) 300 Gulden Strafe zahlen, weil er die Erbhuldigungspflichten gegenüber der Landgraf- schaft nicht abgelegt hat; zwei Jahre später zahlt er noch einmal 150 Gulden, weil er durch seinen Förster einen Hirsch im Schiffenberger Wald hat schießen lassen. Gerade das Hochjagdregal als Privileg des Landesherrn mußte ja peinlich beachtet werden. Hier wie bei dem Anspruch auf das Grundeigentum und den Rodzins ließ der Landgraf in der Feudalordnung des alten Reiches auch hinsichtlich des städti- schen Markwaldes nicht mit sich reden.

Aber auch in den von der Stadt Gießen weitgehend eigenständig und unabhängig vom Landgrafen betriebenen Bereichen, so vor allem bei der Nutzung des städtischen Markwaldes blieben Spannungen mit den Schiffenbergern an der gemeinsamen Grenze nicht aus. Der extensive Holzeinschlag nach dem 30jährigen Krieg, die vermehrte Waldweide und das durch die starke Garnison der Festung verstärkte Brennholz- sammeln hatte zum Raubbau am städtischen Markwald geführt, so daß UÜbergriffe verständlich wurden. So wird uns aus dem Jahre 1705 be- richtet, daß der Förster der Kommende mit 10 Gulden Buße belegt wird, weil er den Caspar Hiltzen bis auf das Gebiet der Gießener Gemarkung verfolgte, ihn dort pfändete und schlug(D).

Im Gegensatz zu den Feldgrenzen Gießens zu seinen Nachbargemein- den, wo es zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert zu erheblichen Gebietsauseinandersetzungen kam, handelte es sich bei der Waldgrenze zwischen der Stadt und der Kommende mehr um Holz- und Hutungs streitigkeiten. So ging es 1745 um die Hüterechte der Gießener Schä- fereien an der Schiffenberger Grenze(erst 1853 wurde die Waldweide für die Schäfereien untersagt). Nach der Überlieferung des Gießener Urkundenbuchs wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts(1791) ein Pro- zeß beigelegt, der useit über 100 Jahren anhängig war und der die Grenze zwischen Gießen und Schiffenberg an dem zum Gebiet der Kommende gehörenden"Brauhofsweiher endgültig festlegte.

Das Ende des Deutschen Ordens Schiffenberg wird hessen-darmstädtisch

Vielleicht auf Grund seiner staatsrechtlichen Zwitterstellung überstand der Deutsche Orden sowohl die Säkularisation(1803) wie die Mediati- sierung(1806) und wurde erst 1809 durch einen Machtspruch Napole- ons aufgelöst. Die Deutschordenskommende Schiffenberg fiel dabei dem hochgestuften Großherzogtum Hessen-Darmstadt zu. Schiffenberg wurde hessische Staatsdomäne; sein Gebiet(rund 300 ha) wurde als selbständige Gemarkung weitergeführt und nach dem 1. Weltkrieg um den landgräflichen"Herrnwald(ca. 400 ha) erweitert. Am 1.4.1939

256