landgräflichen Amter im nördlichen Kreisgebiet nachgewiesen, daß Grünberg ein Teil der alten Herrschaft Wirberg war, die nach der Mitte des 12. Jahrhunderts in die Zent Queckborn überging, nachdem auf dem Wirberg vor 1149 die weltliche Gewalt von einer Klosterstif- tung für die Prämonstratenserinnen abgelöst worden war.(Zenten oder Hundertschaftsbezirke sind im Hochmittelalter untere Verwaltungsein- heiten in einer Grafschaft, die mit besonderen Gerichtsrechten ausge- stattet sind. Solche Bezirke sind auch im Kreis Gießen nachweisbar, z. B. die Zenten Kirchberg, Londorf, Buseck und Hüttenberg.)
Die seit dem Ende des 12. Jahrhunderts nachweisbare Zent Queckborn, die wohl mit dem 1250 erstmals erwähnten Landgerichtsbezirk Grün- berg räumlich gleichgesetzt werden darf, war die Keimzelle hessischer Landeshoheit in unserem Untersuchungsgebiet; leider ist uns nicht überliefert, wie die Landgrafen von Thüringen, die sich 1186 in Grün- berg festsetzen, in ihren Besitz gekommen sind.
In den im 13. Jahrhundert sich fortsetzenden und härter werdenden Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft gelang es dem Landgrafen von Hessen(nach dem Erlöschen des Thüringer Landgrafenhauses im Mannesstamm), noch zwei weitere bedeutsame Erwerbungen im Kreis— gebiet zu machen, die nicht unwesentlich zum Ausbau hessischer Ho- heit in den folgenden Jahrhunderten beigetragen haben. Zunächst ver- mochten sich die Landgrafen noch vor 1254 in den Besitz der Burg Nordeck zu setzen und die Herrschaft im alten Gerichtsbezirk Nord- eck/Allendorf anzutreten. Sie sperrten damit dem Mainzer Erzbischof eine wichtige Verbindung von seiner Zentrale in der Domstadt zu sei-— nem alten Vorposten, der Amöneburg im Ebsdorfer Grund.
Auf der gleichen Linie lag der Erwerb der Burg und Herrschaft Gie-— ßen(1264/65), die zwischenzeitlich für rund ein halbes Jahrhundert durch Heirat aus dem Gleiberger Erbe an die Pfalzgrafen von Tübin-— gen übergegangen war. Zu dieser kleinen Herrschaft zählten Wieseck und Klein-Linden sowie die Dörfer des auf Rodland des Wiesecker Waldes entstandenen Gerichts Garbenteich/Steinbach. Gleichzeitig übernahm hier der Landgraf auch die gemeinschaftlichen(bis 1328 mit Merenberg, ab 1328 mit Nassau) Besitzrechte im"Gemeinen Land an der Lahn“ und im Hüttenberg. Mit dem Besitz über Gießen und sein Umland hatte Hessen dem Mainzer Erzbischof nun auch die wich-— tige Weinstraße(s.o.) versperrt. Gleichzeitig waren Versuche der Nas- sauer Grafen damit abgewehrt, die auf Gießen ebenfalls ihr Auge ge— worfen hatten.
Die Grafen von Ziegenhain
Eine vierte Macht, die sich im Gebiet des Kreises Gießen festgesetzt hatte, waren die Grafen von Ziegenhain. Ihnen gegenüber waren die
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