zere oder längere Zeit vorher bestanden haben. In einigen wenigen Fällen würde sich bei streng archäologischer Untersuchung sicher eine kontinuierliche Besiedlung seit der Steinzeit nachweisen lassen. Ande- rerseits kamen die urkundlichen Ersterwähnungen relativ zufällig in die Traditionsbücher der frühen Klöster, dann nämlich, wenn erwähnens- werte Schenkungen oder Stiftungen an die geistlichen Niederlassungen rechtlich festzuhalten waren. Es gibt daher eine Reihe von Siedlungen, die erst im urkundenreichen 12. oder 13. Jahrhundert schriftlich er- scheinen, aber zweifellos schon im 8. Jahrhundert vorhanden waren. Richten wir aber nach dieser Vorbetrachtung nun den Blick von den einzelnen Gemeinden auf den Raum, den heute der Landkreis Gießen einnimmt, so finden wir in der Verwaltungsgliederung des fränkisch- karolingischen Reiches die Einteilung in Gaue, die durch vom König eingesetzte Gaugrafen in seinem Namen regiert wurden.
Es sind zwei Gaue, denen unser Untersuchungsgebiet im Frankenreich zuzurechnen ist: der Lahngau und der Gau Wettereiba, wie die Wetterau damals genannt wurde. Nun hat Demandt als bester Kenner hessischer Geschichte wahrscheinlich gemacht, daß die Gaue bereits vorfränkische Siedlungsbereiche waren, die sich meist an Becken- oder Flußlandschaften anlehnten und zu dieser Zeit noch keine festgelegten Grenzen kannten. Bereits in karolingischer Zeit wurde diese großräu- mige Organisationsform straffer gefaßt, und der fränkische Staat hat dann als neue Verwaltungseinheit den als Grafschaft organisierten Gau geschaffen. Meist wurden dabei alte Gaue in mehrere Grafschaften aufgeteilt. Dabei zählte der weitaus größte Teil des Kreises Gießen zum Oberlahngau, dem nordöstlichen Teil des alten vorfränkischen Lahngaus, später geteilt in die Grafschaft an der mittleren Lahn und die Ohm-Lahn-Grafschaft. Die Gegend südlich der Wieseck-Wet- ter-Wasserscheide ist im wesentlichen dem Gau Wettereiba zuzurech- nen; im südwestlichen Kreisgebiet bildete der römische Ppfahlgraben (Limes) eine selten scharfe Grenzlinie über das Mittelalter hinweg bis in unsere Zeit. Da wo der Limes sich nach Süden wendet, ist dann wieder die erwähnte Wasserscheide- mit kleineren Abweichungen— die Grenze zwischen den fränkischen Verwaltungsbezirken des Ober- lahngaus und der Wettereiba. Der Oberlahngau wurde dann von den beiden oben erwähnten Grafschaften eingenommen, während der größ- te Teil des Gaus Wettereiba später Grafschaft Malstatt genannt wur- de. Es muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß wahrscheinlich auch die Ohm-Lahn-Grafschaft noch einmal geteilt wurde, wobei nur ihr südwestlicher Teil in den Machtbereich der Gleiberger Grafen(s. u.) kam. YVöllig geklärt sind die Grafschaftsverhältnisse des frühen und hohen Mittelalters in unserem Raum nicht.
Die fränkische Staatsverfassung leitete eine Landnahme- und Rodungs- tätigkeit ein, die mit wenigen Unterbrechungen bis ins 12./13. Jahr- hundert andauerte und der die große Mehrzahl der Dörfer und Städte
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