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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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gerade günstige Atmosphäre des Gießener Prozesses, wo im Gerichts- saal meist eine Zuschauerphalanx völkischer und antirepublikanischer Kräfte spürbar warꝰ², die unausgesprochen auf Ankläger, Gericht und Zeugen einen gewissen Druck ausübte. Da rollte gelegentlich eine Sympathiewelle und ein respektvolles Wohlwollen den Angeklagten ent- gegen, die selbst Mord rechtfertigte, wenn es um die angeblich natio- nale Sache ging, und das'Opfer ja doch eine minderwertige Person, ein übler Kerl war, der als Verfemter! nichts Besseres verdient hattel0O4. Dies wurde spürbar in den Verhandlungspausen, wenn Wag- ner isoliert und einsam in den Gängen stand, während sich um den nicht inhaftierten Angeklagten Heinz die Freunde drängten, ihm die Hände schüttelten und sich neue'Instruktionen' von ihrem Vorgesetz- ten holten. Das ist auch der Punkt, wo man sich nicht nur den Staatsanwalt noch energischer hätte wünschen müssen, hier wäre auch das Gericht verpflichtet gewesen einzuschreiten. Mehrfach wird in den Presseberichten kritisiert, daß hier praktisch unter den Augen des Ge- richts in einem Ausmaß von Verteidigern, Angeklagten und ihren Hel- fern Zeugenbeeinflussung betrieben worden ist, die dann die Er- mittlungen der Voruntersuchung oft ins Gegenteil verkehrte.

Das Wort vom Verhältnis Leibbursch-Leibfuchs, mit dem der Gerichts- vorsitzende in seiner Urteilsbegründung die Tat teilweise zu erklären, ja sogar zu rechtfertigen suchte, konnte keine befriedigende Antwort sein auf all das, was der Prozeß offenbarte, aber nach Ansicht des Gerichts nicht beweiskräftig genug gemacht hatte, um zu einem här- teren Urteil zu kommen. Auch hier hat das Gericht zweifellos den nötigen Nachdruck vermissen lassen, der u.U. den Durchbruch zu den Hintergründen und den Hintermännern der Tat gebracht hätte. Die nach Meinung des Gerichts fehlenden Beweise wären wahrscheinlich erbracht worden, wenn die entscheidenden Zeugen in ein schärferes Verhör genommen worden wären, wenn man nachgestoßen hätte, wo schwache Stellen spürbar wurden, wo Zeugen plötzlich nicht mehr wissen wollten, was sie früher ausgesagt hatten.

Hinzu kam noch, daß einige ganz wesentliche Beweisanträge der An- klage vom Gericht abgelehnt wurden, sicher nicht, um etwas ab- sichtlich zu vertuschen, sondern weil man nicht die politischen Aspek- te erkennen konnte, die hinter der Tat standen. Den Presseberichten ist zu entnehmen, daß der Vorsitzende nicht nur an einer zügigen

104 Siehe dazu Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts(Frankfurt 1958), S. 701:". Ein Teil der Nation war ehrlich empört, die sozialdemokratischen Arbeiter vor al- lem, die man gern wegen ihres Materialismus und mangelnden Christentums verachtete. Ein anderer aber, und sehr beträchtli- cher Teil der Nation war gar nicht empört, zuckte die Achseln, schmunzelte heimlich, jubelte laut...¹

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