Der Ablauf des Gießener Fememordprozesses und sein Ausgang mußten — wie bei vielen ähnlichen Prozessen jener Zeit- für diejenigen, die nationalistische Umtriebe aller Spielarten und die geheime Aufrüstung im Zusammenspiel mit der legalen Reichswehr ablehnten, weil sie diese Vorgänge als ernste Gefahren für die parlamentarisch regierte Weimarer Republik ansahen, unbefriedigend bleiben. Es war zwar si- cherlich keine Justizkomödie“, wie es etwas einseitig formuliert in einigen Blättern der republikanischen Presse zu lesen war; dazu war das Engagement des Staatsanwalts zu echt und auch die Verhandlungs- führung des Gerichts im großen und ganzen zu objektiv und konnte- zumindest formaljuristisch- nicht angezweifelt werden. Aber richtig ist doch der sprichwortartige Satz, der über den Kommentaren eini- ger Zeitungen stand:"“Die Kleinen werden geopfert, die Großen kön- nen sich herausreden.“
Den Schlüssel für das Verständnis dessen, was schließlich bei dem Prozeß herauskam bzw. undeutlich blieb, hat uns zweifellos Salomon selbst in zwei Außerungen seiner Bücher überliefert, die im Gehalt gleich, im Tenor etwas verschieden voneinander sind:
„Was dort(beim Untersuchungsrichter) in der gewölbten blauen Mappe auf 3000 Seiten gelbem Aktenpapier geschrieben stand, das mochte mit Bienenfleiß Stück für Stück zusammengesucht sein, es mochte Material genug enthalten aus mannigfacher Zeugenbekundung, aus Polizeiberichten und Personenstandsaufnahmen, es mochte minutiös den Lauf der Tat verfolgen, es blieb doch fern und fremd den Dingen, die damals in Wahrhaftigkeit geschehen waren. Nichts, was in jener un-— sagbar verwirrten Zeit lebendig und bewegend war, stand wieder auf. So kam es, daß der Untersuchungsrichter immer genau da irrte, wo er die ganze Wahrheit zu wissen glaubte, daß von 120 authenti- schen Zeugenaussagen 60 die anderen 60 wieder aufhoben, daß die Anklageschrift sich als ein Dokument von erschütternder Ahnungslosig- keit(Hervorhebung des Verfassers) auswies...“100
In seinem Nachkriegsbuch läßt sich Salomon näher über das methodi- sche Vorgehen aus, das er mit seinem Anwalt Luetgebrune im Prozeß einschlagen wollte. Dabei wurden sieben wichtige Punkte aus der Ver- nehmung v. Salomons in der Voruntersuchung ausgesucht und genau überlegt, welche Fragen von seiten des Anklägers oder des Gerichts dazu gestellt werden könnten. Das Verhör am ersten Verhandlungstag lief denn auch genauso ab, wie es Luetgebrune auf Grund seiner viel- fältigen Erfahrung vorausgesagt hatte."Am nächsten Tag wurde ich gleich als erster vernommen, und es klappte großartig. Sobald ich in
dantengeldern seine Praxis aufgeben und verzog als Angestellter
einer Versicherung nach Berlin. 100 Salomon, Die Geächteten, S. 532 f.
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