Die Frage der Zugehörigkeit dieses Gebietes zur Gemarkung von Gießen oder Wieseck blieb bis ins 19. Jahrhundert stark umstritten, weil davon die Ausübung der Feldpolizei und damit die Eintreibung von Feldstrafen abhängig waren. Keine Seite berief sich allerdings auf althergebrachte ausschließliche Rechte; immer wieder einigte man sich gütlich oder unterwarf sich dem Schiedsspruch des beiden ge— meinsamen landgräflich hessisch-darmstädtischen Oberamtes.
Es liegt auch hier nahe, den Ursprung dieser Koppelhut im Wüstwer- den einer Siedlung zu suchen, die hier ihre Gemarkung hatte. Es ist das wohl schon früh ausgegangene Ursenheim, welches schon in den karolingischen Urkunden des 8. Jahrhunderts Erwähnung findet.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erscheint dieser gemeinsame Weidebe- zirk, der ursprünglich wohl zum Gießener Gebiet zählte, dann mehrere Jahre umstritten war, im Bereich der Wiesecker Gemarkung, ohne daß ein ausdrücklicher Vertrag vorliegt. Wie es zu diesem Zurückweichen Gießener Rechte im einzelnen gekommen ist, läßt sich nur vermuten: Es hängt wohl mit dem Verkauf von Gießener Bauerngütern in diesem Gebiet zusammen.
Zwei weitere kleinere Koppelhutbezirke mit Wieseck dürften auf die Wüstung Diedolshausen, südlich der Badenburg, zurückgehen. Sie waren in Ausmaß und Funktion relativ unbedeutend.
Ein weiterer interessanter Koppelhutbezirk, die sogenannte Förder- struth im Gebiet zwischen Badenburg, Lollarer Kopf und Hangelstein, sieht im 16. Jahrhundert ebenfalls die Stadt Gießen als Teilhaber ne- ben Lollar, Wieseck und der Familie von Weitolshausen genannt Schrautenbach, die damals Besitzer der Badenburg war. Dieser Bezirk lag weit außerhalb der alten Gießener Gemarkung, und die Gießener Rechte können hier auf den Zuzug von ehemaligen Diedolshäuser Be- wohnern nach Gießen zurückgeführt werden, der aus dem Jahre 1323 überliefert ist. Wegen des relativ weiten Zufahrtsweges sind aber Gie- ſener Weiderechte hier wohl schon bald wieder aufgegeben worden. Jedenfalls hören wir nach 1717 nichts mehr von den Gießener Anrech- ten im Gebiet der Förderstruth. Der Koppelhutbezirk selbst dürfte nach der Auflösung der selbständigen Gemarkung Badenburg und ihrem Verkauf an die Gemeinde Wieseck 1752 zwischen Lollar und Wieseck aufgehoben und geteilt worden sein(Karte Nr. 8).
Verweilen wir jedoch noch einen Augenblick bei der Badenburg, einer Befestigung des 14. Jahrhunderts, die der Landgraf Heinrich II. anlegen ließ und 1358 seinem Lehensmann Johann von Weitershausen übergab. Sie erhielt bei dieser Gelegenheit eine eigene Gemarkung, meist ausgesonderte Bezirke des Wiesecker Waldes. Ab 1537 waren Burg und Mark Badenburg im Besitz der von Weitolshausen genannt Schrautenbach und wurde nach deren Aussterben- wie schon kurz er-
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