im Eigentum von Gießener Bürgern war, kam es in der Folgezeit hier - wie ähnlich bei Heuchelheim und Kleinlinden- zu ausgedehnten Verkäufen an Wiesecker Bauern, die den Bezirk der Gießener Gemar-— kung allmählich entfremdeten und somit auch ein Zurückweichen der Stadt in der Feldmark deutlich machen. Noch im 18. Jahrhundert wird bei Grenzbegehungen die besagte Koppelhut von den Gießenern als zu ihrer Gemarkung gehörig bezeichnet, aber schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden die Auwiesen' als Teil der Wiesecker Gemarkung betrachtet.
Die sich von Wieseck aus nach Osten und Südosten anschließenden städtischen Grenzen gegen Alten-Buseck(wo nur entlang der Wieseck eine kurze gemeinsame Grenze bestand), Rödgen, Annerod, Oppenrod, Steinbach und Hausen sowie gegen die Deutschordenskommende Schif- fenberg erfuhren seit dem Beginn der Neuzeit keine wesentlichen Veränderungen, nicht zuletzt deswegen, weil es sich im großen und ganzen um Waldgrenzen handelte. Allerdings sind auch hier immer wieder Grenzirrungen vorgekommen, die gelegentlich auch zu rechtli- chen Auseinandersetzungen führten, aber den Grenzverlauf nur unwe-— sentlich korrigierten(Karte Nr. 5).
Lediglich die im Jahre 1776 erfolgte Teilung der alten Markgenossen- schaft des Fernewalds brachte der Stadt einen beträchtlichen Zuwachs ihres Gebietes(ca. 1200 ha). Die Geschichte dieser Markgenossen- schaft und ihre Rechtsverhältnisse sind in dem Vortrag über Mark- genossenschaften und Koppelhuten besonders dargestellt worden. An der Markgenossenschaft des Fernewalds waren ursprünglich 14 Ge-— meinden beteiligt. Nach der vom Landgrafen auf Betreiben der Stadt verfügten Auseinandersetzung erhielt Gießen die heutigen Fluren 58, 59 und 60 zu freiem Eigentum, und die Stadtgemarkung zeigt seit dieser Zeit jene merkwürdige Form, die sich wie eine Zange um das Gebiet der Gemeinde Annerod herumlegt.(Anmerkung: Dieses Gebiet wurde durch die Gebietsreformen der 70er Jahre gemarkungsmäßig an die neugegründete Gemeinde Fernwald abgetreten. Die Stadt Gießen behielt lediglich die Eigentumsrechte an dieser meist mit Wald be-— standenen Fläche.)
Die wohl langwierigsten und zugleich rechtsgeschichtlich interessante- sten Auseinandersetzungen hatte Gießen an der Grenze mit Kleinlinden durchzufechten.
Hier verlief der Gießener Einflußbereich als Erbe alter Selterser Flur- rechte zu Beginn der linearen Grenzfestlegung im 16. Jahrhundert noch bis zur Lindeser Hege, einer alten Landwehr, die sich vom Heß- ler’ an der Lahn bis zum Linder Markwald, dem heutigen Bergwerks- wald, erstreckte. Auch dieses Gebiet war jahrhundertelang gemeinsa- mer Weidebezirk, und auch hier bewirkte der Ausverkauf! Gießener privaten Bürgereigentums ein allmähliches, im einzelnen noch genau
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