vorhandene Grund und Boden rar zu werden begann. Die Nutzungsrech- te der Siedlungen und ihrer Bewohner werden in Feld und Wald durch Verträge geregelt, die regelmäßigen Grenzomgänge setzen ein und sind uns in teilweise ausführlichen Grenzbeschreibungen überliefert.
Noch bevor es zu diesen genaueren Abmarkungen kam, hatte sich für Gießen gezeigt, daß sein Gebiet so weitläufig geworden war, daß es von der Stadtbevölkerung auf die Dauer nicht voll genutzt werden konnte. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß die Stadt um 1500 nur wenig mehr als 2000 Einwohner hatte, von denen ein gewisser- wenn auch kleiner- Teil nicht mehr landwirtschaftlich tätig war.
Es kam daher vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zu ausgedehnten Gü- terverkäufen vor allem an der Peripherie der Stadtgemarkung an Bauern aus den Nachbardörfern und in deren Gefolge natürlich auch zu Einbußen städtischen Gebietes, denn die Nachbargemeinden bean- spruchten bei den nun einsetzenden Grenzfeststellungen immer wieder Gebiete- in erster Linie aus steuerlichen Gründen-, die ursprünglich der Stadt zuständig gewesen waren.
Diese Grenzstreitigkeiten kamen erst um die Mitte des 19. Jahrhun- derts zu einem gewissen Abschluß, nachdem unter maßgeblicher Ein-— wirkung des Staates die bis dahin gemeinsamen Weidebezirke(Koppel- huten und Markgenossenschaften) aufgelöst und die Grenzen durch Verträge endgültig festgelegt worden waren.
Im einzelnen kam es vom 16. bis zum 19. Jahrhundert zu folgenden größeren Veränderungen der städtischen Grenzen:
Beginnen wollen wir wieder im Westen an der Grenze nach Heuchel- heim: Hier sind im 16. Jahrhundert Gebietsteile an der Lahn in den Fluren 39 und 38 der Stadt entfremdet worden, die wohl ursprünglich zur Feldmark von Selters gehörten. Es gelang den Gießenern zwar, hier bestimmte Weiderechte zu behalten und Versuche der Heuchel- heimer, auch über die Lahn in den Heßler! vorzudringen, abzuwehren, aber die Gebiete blieben bis zum Jahr 1905 in der Heuchelheimer Gemarkung. Damals kam es anläßlich der Gießener Feldbereinigung zu einem größeren Geländetausch, bei dem Heuchelheim große Teile der ehemaligen Kroppacher Gemarkung westlich des nunmehr begradigten gleichnamigen Baches erhielt und dafür das oben beschriebene Lahn- ufergebiet bis fast an die Wieseckmündung an die Stadt abtrat.
Im Jahre 1953 kam es zu einem weiteren Vertrag, als Heuchelheim das städtische Gebiet zwischen Rodheimer Landstraße, der Firma Schunk& Ebe und der Hardt für eine Wohnsiedlung wünschte und da-— für an die Stadt den schon im 16. Jahrhundert umstrittenen Erlen- sand' zu beiden Seiten der Lahn an der Biebermündung(Flur 6) ab- gab. In beiden Fällen hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als sie verloren hat(insgesamt ca. 45 ha).
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