Im Süden der Stadt dehnte sich die verhältnismäßig große Gemarkung des ehemaligen Pfarrdorfes Selters aus, die im Laufe des 15. Jahrhun- derts vollständig in den Bereich der Stadt hineingewachsen war. Ihr ältestes als Gärten, Wiesen und Ackerland genutztes Feld lag in den heutigen Fluren 4 und 5 südlich der Wieseck in den Gewannen Stephansmark(1310 ustebinsmarke“) und Lützelfeld(1310 ulutzilfel- den). Verschiedene Flurnamen in Flur 5(1314 uwaltlant“, 1670 uuff der Rodtenhohle“) deuten darauf hin, daß große Teile der früheren Selterser Gemarkung ebenfalls erst dem von Süden und Osten heran— tretenden Wald abgerungen worden waren. Zum Lützelfeld zählten um 1500 auch die in Flur 12 südlich des Aulwegs(1495"UInweg“) und östlich des Leihgesterner Wegs liegenden Gewanne"Craffts hecku und Keulchens grundt“, weiter südlich in Flur 11 der"Craenberg“- nach Karl Ebel wohl der heutige Ohleberg- und das Gebiet(Rödern!(1495 nin den Rodern“). Da im Zinsregister von 1495 für die heutigen Flu— ren 7, 8, 9 und 10 noch keine steuerpflichtigen Ländereien genannt wurden, darf angenommen werden, daß dort große Teile noch bewal- det waren. Andererseits darf in diesen Gebieten die Allmende des Dorfes Selters vermutet werden. Die Gießener Gemarkung reichte hier jedenfalls nach dem Dazutreten von Selters bis an die alte Landwehr, die schon 1531 als ihre Grenze nachgewiesen ist. Innerhalb der alten Selterser Feldmark waren auch die heutigen Fluren 6, 8 und 40 gro- ßenteils landwirtschaftlich genutzt, denn es heißt im Zinsregister von 1495 uvon der guden Lude bach“(= Siechbach bzw. heute Klingelbach) uunder der Strasze bisz gein Selters und dasz velt von Selters bisz uff den Wolffurt“. Weiter südlich sagt die Lagebeschreibung uvon dem Wolffurt dasz Heseler(= Heßler, die heutige Flur 40) bisz an die lantwheru. Im südwestlichen Teil der Flur 6 lag ferner das Gewann Meisenborn“, das sich wahrscheinlich bis in die Flur 8 erstreckte.
Sehen wir einmal von den erst in jüngster Zeit(1939) erfolgten Ein- gemeindungen Wiesecks, Kleinlindens und des Schiffenbergs ab, so hatte die Gießener Gemarkung um 1500 nach Abschluß der spätmit- telalterlichen Wüstungsperiode ihre größte Ausdehnung erreicht(Kar- te Nr. 3).
In der Folgezeit kam es dann in den Gebieten, die nicht von Wald be— deckt waren, wieder zu gewissen Einbußen und Gebietsverlusten, von denen im folgenden zu reden sein wird.
Zuvor ist jedoch zu erwähnen, daß es der Stadt Gießen um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert gelang, zwei bedeutende Waldgebiete in ihren Besitz zu bekommen.
Im Jahre 1498 schenkte der hessische Landgraf Wilhelm II. seiner Stadt einen großen Teil des Hangelsteinwaldes zu freiem Eigentum, nicht ohne sich dabei seine landesherrliche Obrigkeit ausdrücklich vor-
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