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Leichpredigt. Vber dem Tödtlichen Abgang, Weilandt des Edlen, Gestrengen vnd Ehrnvesten Hermans von der Malssburgk des Eltern seliger gedechtnus : Welcher den 9. Octobris dieses 97. Jahrs zu Odinghausen sanfft vnd Seliglich im Herrn entschlaffen, vnd folgends den 17. gedachtes Monats in der Kirchen zu Breuna Christlich zur Erden bestattet worden ist / Gehalten zu Odingkhausen, Durch Iohannem Brandis Dienern am Heiligen Wort Gottes zu Obern Elsingen, [Georgius Vietor]
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gen / ſo jhm lieb ſeindt pflegt hinzunemen / ehe dann er Landtſtraffe vnnd Plage ergehen leſſet. Gott gebe vnd verleihe / daß wirs zu ſeinen Eh⸗ ren vnd vnſerm Heil behalten vnnd gebrauchen moͤgen / Amen.

PERSONALI A.

Nn wil es an dem ſein / Geliebten im HErrn / daß wir von der Perſon / leben / wandel vnd abſcheide / weilandt deß Geſiren⸗ gen / Edlen vnd Ehrveſien Jungkhern Hermans von der Malßpurg deß Eitern /etwas meldung thun. Dann deß Gerechten ſol nicht vergeſ⸗ ſen werden / Pſal. unꝛ. Vnnd haben wir be⸗ fehl im Buch Syrachs am 4. Cap. Daß man die beruͤmbten Leut loben ſol. Wie es dann eine alte gewonheit in der Chriſtlichen Kirchen iſt / das in den Leichpredigten / der Verſtorbenen Hiſtorien / vnd ſonderlich jhre Tugenden andern zum Exempel vermeldet werden. PVnnd an⸗ faͤnglich iſt jedermenniglich bewuſt / daß er von fuͤrnehmen Adelichen Eltern geboren. Daß ſein Vatter iſt geweſen der Edler / Ge⸗ ſtrenger vnnd Ehrnveſter Herman von der

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