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Promotionsordnung für die juristische Fakultät vom 10. August 1902 : Änderung vom 25. Mai 1905 / [Großherzogliches Ministerium des Innern]
Entstehung
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Promotionsordnung für die juriſtiſche Fakultät zu Gießen vom 10. Auguſt 1902.

Anderung vom 25. Mai 1905.

§ 20(Faſſung vom 25. Mai 1905).

Der Rektor hat alljährlich bis zum 31. Auguſt von den während der Zeit vom 15. Auguſt des vorhergehenden bis zum 14. Auguſt des laufenden Jahres auf Grund einer Bewerbung vollzogenen Promotionen dem Miniſterium des Innern zur Veröffentlichung durch die für alle deutſchen Univerſitäten eingerichtete Zentralſtelle Mitteilung zu machen, unter Benutzung eines vom Miniſterium vorgeſchriebenen Formulars für jede einzelne Promotion.

Einzufügen in dieBestimmungen über die Promotionen bei der Grossherzoglichen Landes-Universität zu Giessen, Aus- gabe von 1902, awischen Seite 12 und 13.

21. 6. 1905. 470.