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Promotionsordnung für die theologische Fakultät zu Gießen vom 16. August 1902, Zusatz vom 25. Mai 1905 / [Großherzogliches Ministerium des Innern]
Entstehung
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Promotionsordnung für die theologiſche Fakultät zu Gießen vom 16. Auguſt 1902.

Zuſatz vom 25. Mai 1905.

§ 20a(vom 25. Mai 1905).

Der Rektor hat alljährlich bis zum 31. Auguſt von den während der Zeit vom 15. Auguſt des vorhergehenden bis zum 14. Auguſt des laufenden Jahres auf Grund einer Bewerbung vollzogenen Promotionen dem Miniſterium des Innern zur Veröffentlichung durch die für alle deutſchen Univerſitäten eingerichteten Zentralſtelle Mitteilung zu machen, unter Benutzung eines vom Miniſterium vorgeſchriebenen Formulars für jede einzelne Promotion.

Einzufüugen in dieBestimmungen über die Promotionen bei der Grossherzoglichen Landes-Universität zu Giessen, Aus- gabe von 1902, zwischen Seite 6 und 7.

15. 6. 1905. 470.