Druckschrift 
Satzungen der akademischen Witwen- und Waisenkasse in Gießen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Farbkarte 13

Witwen⸗ und Waisenkasse

in Gießen.

itwen⸗ und Waisenkasse in Gießen hat den und Waisen der Dozenten der Landes- le der Bedürftigkeit Unterstützungen zu

kann jeder Dozent der Landesuniversität and der Kasse hat neu in den Lehrkörper unter Uebersendung der Satzungen zum Wer beitreten will, hat das dem Vorstande

n. der Kasse bedarf es einer schriftlichen Er⸗ stand. Diese ist nur für den Schluß eines Ge⸗ und muß mindestens ein Vierteljahr vorher

fen aus dem Lehrkörper der LUI. erſischt die ohne besondere Kündigung.

iuft vom 1. April bis zum 31. März. von der Mitgliederversammlung auf sechs müssen angehören: mindestens zwei plan⸗

von denen einer ein Ordinarius sein soll, außerordentlicher Professor und ein Privat⸗ Mitglied des Vorstandes während seiner hat dieser das Recht der Zuwahl. Die

ng kann den Vorstand vor Ablauf der

t aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Er je mit einfacher Mehrheit; bei Stimmen⸗ orsitzende, oder, wenn dieser verhindert ihlt ist, das älteste Mitglied den Ausschlag. t die Geschäftsführung ob; der Vorsitzende ach außen.

iederversammlung findet in jedem Sommer- ird vom Vorstande schriftlich unter Angabe lberufen. Der Vorstand erstattet ihr Bericht e Geschäftsjahr, dessen Abrechnung von edern geprüft sein muß. Die Versammlung

itschkowski Gießen