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Landwirte ſollten, wenn irgend möglich, dieſe Vorleſung in den erſten drei Semeſtern, Forſtleute gleich nach beſtandener Vorprüfung belegen. Teil II der theoretiſchen Nationalökonomie kann auch nach der Volkswirtſchaftspolitik oder gleichzeitig mit ihr gehört werden. Die praktiſche Nationalökonomie(Volkswirt⸗ ſchaftspolitik) muß ebenſo wie die Finanzwiſſenſchaft in der zweiten Hälfte des Studiums am beſten im vierten und fünften Semeſter, gegebenenfalls auch im ſechſten abſolviert werden. Eine genauere Vorſchrift iſt ſchon deshalb nicht angebracht, weil nicht in jedem Semeſter alle Vorleſungen gehalten werden. Der Beſuch des Staatswiſſenſchaftlich-Statiſtiſchen Seminars und ſeiner Übungen, die in jedem Semeſter ſtattfinden, ſollte den beiden letzten Studienhalbjahren und zwar einem Beſuch mög— lichſt zweimal hintereinander vorbehalten bleiben. Bei der gewaltigen Größe des zu bewältigenden Stoffs erweiſt ſich der einmalige Seminarbeſuch als durchaus unzureichend. In den letzten Jahren hat ſich ganz von ſelbſt die Gewohnheit bei den Studierenden der Rechtswiſſenſchaft herausgebildet, daß ſie an den nbungen in zwei aufeinanderfolgenden Semeſtern teilnehmen. Vorausſetzung für die Aufnahme in das Seminar iſt der Nachweis, daß wenigſtens eine der grundlegenden nationallökonomiſchen Vorleſungen bereits erledigt worden iſt. Rein theoretiſch betrachtet, müßten ſämtliche Vorleſungen vor dem Seminarbeſuch gehört werden, eine Forderung, die aber nur dann durchführbar wäre, wenn man ſehr frühzeitig ſich mit der Nationalökonomie befaßte. Ich ſtelle dieſe übertriebene Forderung nicht, und richte vielmehr den Seminarbetrieb ſo ein, daß er auch für den nützlich ſein kann, der noch mit dem Kollegbeſuch ſich im Rückſtande befindet.


