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Die Nationalökonomie als Unterricht- und Prüfungsgegenstand : Hinweise und Ratschläge / von Dr. jur. et phil. M. Biermer, ordentlichem Professor der Staatswissenschaften und Direktor des Staatswissenschaftlich-Statistischen Seminars
Entstehung
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37 B. Volkswirtſchaftspolitik. (67 ſtündig.) I. Geſchichte der Nationalökonomie. II. Agrarpolitik(12 Stunden). III. Gewerbe⸗ und Sozialpolitik(3 Stunden). IV. Handels⸗ und Verkehrspolitik(2 Stunden).

Die dritte der ſtaatswiſſenſchaftlichen Hauptvorleſungen, die Finanzwiſſenſchaft, hängt mit den beiden anderen nur verhältnismäßig loſe zuſammen und iſt ein für ſich ganz abgeſchloſſenes Ganze. Die Finanzwiſſenſchaft iſt die Lehre von dem Haushalte des Staates, der Gemeinden und anderer Zwangskorporationen des öffentlichen Rechts. Sie unterſucht die zweckmäßigſten Mittel und Wege, wie dieſe öffentlichen Körperſchaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben die nötigen Geld⸗ mittel erlangen können. Die Finanzwiſſenſchaft iſt Staats⸗ wirtſchaftslehre in dem Sinne, daß die Verhältniſſe der be deutungsvollſten Wirtſchaft, des Staats, und ſeiner Unterver⸗ bände unterſucht werden. Sie zerfällt in folgende Abſchnitte: J. Geſchichte der Finanzwiſſenſchaft.

II.

Die Lehre von den Staatsausgaben. III. Die Lehre von den Staatseinnahmen. 1. Die Erwerbseinkünfte. 2. Die Gebühren. 3. Die Steuern. IV. Die Lehre von den Beziehungen zwiſchen Ein⸗

nahmen und Ausgaben und vom Schulden

weſen.

1. Finanzplan und Budget.

2. Das Staatsſchuldenweſen.

Das Kolleg über Finanzwiſſenſchaft wird in Deutſchland meiſtens vier⸗ bis ſechsſtündig geleſen, doch ziehen es manche Dozenten vor, ineiner einſtündigen Vorleſung das Staatsſchulden⸗ weſen getrennt zu behandeln. In Gießen iſt das zunächſt nicht in Ausſicht genommen. Hier kommt, wie ſchon auf Seite 21. auseinandergeſetzt wurde, nur eine zwei⸗- bis dreiſtündige Vor