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traktiert. Für die Agrarpolitik oder die Handelspolitik allein
genügen zwei Wochenſtunden. Eine beſondere Vorleſung über
Bevölkerungspolitik empfiehlt ſich dagegen nicht; einmal hat
die Bevölkerungspolitik im modernen Staatsleben an Bedeu⸗
tung ſtark eingebüßt, und zum andern liegt es nahe, die theo— retiſche Bevölkerungslehre mit der Bevölkerungsſtatiſtik und der Auswanderungspolitik in Zuſammenhang zu bringen.
Ich behandele deswegen die Bevölkerungspolitik in der theo—
retiſchen Nationalökonomie Teil I.
Die Geſchichte der Nationalökonomie kann man ſowohl bei der theoretiſchen wie bei der praktiſchen Nationalökonomie an die Spitze des Kollegs ſtellen. In Deutſchland iſt das erſtere die Regel, und ich habe es früher ebenſo gemacht. Durch gewiſſe Erfahrungen gewitzigt, leite ich aber jetzt beide Vorleſungen mit Grundzügen der Geſchichte der Nationalöko⸗ nomie ein, und gebe bei der einen auch eine Skizze über die wirtſchaftlichen Entwicklungsſtufen, die neuerdings von Wirt⸗ ſchaftshiſtorikern und Ethnographen unter ein ganz neues Licht geſtellt worden ſind. Dieſes Vorgehen hat freilich zur Folge, daß ich mich in den Einleitungen zweier Vorleſungen teilweiſe wiederholen muß. Die Erfal den aber lehrt, daß das nichts ſchaden kann. Gewiſſe Dinge können nicht oft genug behandelt werden, bis ſie klar werden.
Was die beiden Teile der Volkswirtſchaftslehre alſo an⸗ betrifft, ſo ergibt ſich für den Gießener Studienplan folgende Gruppierung des Lehr⸗ und Lernſtoffs:
A. Theoretiſche KNationalökonomie.
I. Theoretiſche Nationalökonomie Teil I(2— 3ſtündig) [Grundbegriffe, die wirtſchaftlichen Entwicklungsſtufen, Geſchichte der Nationalökonomie, Bevölkerungslehre, Lehre von der Gütererzeugung, vom Wert, vom Preis, vom Einkommen und von der Einkommensbildung.]
II. Theoretiſche Nationalökonomie Teil II(3 ſtündig) [die Lehre vom Geld und vom Kredit in Verbindung mit der Währungs-, Bank⸗ und Börſenpolitik.)


