V.
Das Doktorexamen mit Nationalökonomie als Hauptfach.
Auf den meiſten deutſchen Univerſitäten muß das Doktor⸗ examen mit Nationalökonomie als Hauptfach vor der philo— ſophiſchen Fakultät abgelegt werden, und der nationalökonomiſche Doktorand wird zum Dr. phil. promoviert. Die Folge dieſer Einrichtung, in der die Nationalökonomie recht ſtiefmütterlich und nach veralteten Vorurteilen behandelt wird, iſt, daß als Nebenfächer nur ſolche, die in der philoſophiſchen Fakultät ver⸗ treten ſind, gewählt werden können. Juriſtiſche Nebenfächer, was doch wohl am nächſten läge, ſind grundſätzlich ausge— ſchloſſen. An den meiſten preußiſchen Univerſitäten iſt man ſogar in der Wahl der Nebenfächer inſofern beſchränkt, als das Fach Philoſophie ſtets Nebenfach ſein muß. Es wird dies mit hiſtoriſchen Gründen verteidigt, Gründen, die in dieſem Falle auch nicht den Schein einer Berechtigung haben. Ob⸗ gleich dies bei allen Sachverſtändigen längſt anerkannt iſt, iſt
es nicht gelungen, dieſen Zopf— nur um ein Zopf im ver— wegenſten Sinne des Wortes handelt es ſich hier— abzu—
ſchneiden. Eine rühmliche Ausnahme macht Gießen, wo die Philoſophie nicht mehr Zwangsprüfungsfach iſt; aber auch da gibt es einen eigentlichen ſtaatswiſſenſchaftlichen Doktor, der auf einer Prüfung in Nationalökonomie, Finanzwiſſenſchaft,


