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Ratschläge für die Studierenden der Rechtswissenschaft an der Universität Gießen / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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eines Realgymnaſiums oder einer Oberrealſchule beſitzen, oder deren Gymnaſialreifezeugnis im Lateiniſchen nicht mindeſtens die Note genügend aufweiſt, haben außerdem Arbeiten beizulegen, welche ſie innerhalb der beiden erſten Studienſemeſter in einer exegetiſchen übung im römiſchen Recht und in den ſpäteren Studienſemeſtern in einer zweiten exegetiſchen Übung im römiſchen Recht angefertigt haben*). Sämtliche Arbeiten müſſen vom Lehrer oder deſſen Aſſiſtenten mit einer ſchriftlichen Beurteilung verſehen ſein, aus der ſich ergibt, daß die Arbeiten mit dem Kandidaten beſprochen worden ſind. Auch iſt ein Geſamtzeugnis einzureichen, welches dartut, daß der Kan⸗ didat mit Fleiß und Erfolg an der Übung teilgenommen hat;

5. die Quittung über Entrichtung der Prüfungsgebühr im Betrag von 48 Mark.

Wird ein Kandidat zur Prüfung nicht zugelaſſen, oder tritt er vor Beginn der ſchriftlichen Prüfung zurück, ſo wird ihm die ein⸗ gezahlte Prüfungsgebühr zurückerſtattet.

Iſt ſeit der Ausſtellung des letzten Abgangszeugniſſes eine längere Zeit abgelaufen, ſo kann die Zulaſſung von der Beibringung eines be⸗ ſonderen Unbeſcholtenheitszeugniſſes abhängig gemacht werden.

§ 6. Kandidaten, deren Studium als ein ordnungsmäßiges Rechts⸗ ſtudium nicht angeſehen werden kann, ſind von der Prüfungskommiſſion auf ein oder mehrere Semeſter zurückzuweiſen. § 7. Die Prüfung iſt eine ſchriftliche und eine mündliche. Sie hat ſich zu erſtrecken auf folgende Gegenſtände: das bürgerliche Recht(Bürgerliches Geſetzbuch nebſt reichs⸗ und landesrechtlichen Ergänzungen); die Geſchichte und Dogmatik des römiſchen Rechts; die Geſchichte und Dogmatik des deutſchen Privatrechts; Handels⸗, Wechſel⸗ und Seerecht; Allgemeines und deutſches Staatsrecht; Verwaltungsrecht; Kirchenrecht; Zivilprozeßrecht einſchließlich des Konkursrechts; Strafrecht; j Strafprozeßrecht; Völkerrecht;

*) Der eigenen Verantwortung der genannten Studierenden bleibt es überlaſſen, ſich die zum erfolgreichen Beſuch der Übungen erforderlichen ſprach⸗ lichen Vorkenntniſſe anzueignen.