Vedingungen
zur Erlangung der medieciniſchen Doktorwürde
an der Univerſität Gießen.
1. Wer den Doktorgrad bei der mediciniſchen Fakultät erwerben will, hat ein darauf bezügliches Geſuch an den Dekan der mediciniſchen Fakultät zu richten und demſelben beizufügen:
a. ein ſelbſt geſchriebenes curriculum vitæ,
b. ein Gymnaſial⸗Maturitätszeugniß,
c. den Approbationsſchein als Arzt,
d. ein Zeugniß über die gegenwärtige Lebensſtellung.
Von Bewerbern aus nicht zum deutſchen Reiche gehörigen Ländern können nach dem Ermeſſen der Fakultät andere als die sub b. und c. be⸗ zeichneten Zeugniſſe über wiſſenſchaftliche Vorbildung angenommen werden.
2. Mit den unter 1. genannten Schriftſtücken hat der Bewerber eine Abhandlung(Diſſertation) aus dem Gebiete der geſammten Heilkunde vor⸗ zulegen und derſelben die ſchriftliche Verſicherung an Eidesſtatt beizufügen, daß er die Diſſertation ſelbſt ausgearbeitet und dabei keine andere als die von ihm eventuell anzugebende Beihülfe genoſſen hat.
Die Abhandlung muß in deutſcher Sprache geſchrieben ſein.
An die Stelle der Diſſertation kann eine ſchon früher veröffentlichte Abhandlung oder ſchriftſtelleriſche Leiſtung des Bewerbers treten.
3. Iſt die Diſſertation für genügend erklärt worden, ſo hat ſich der Bewerber einer mündlichen Prüfung aus allen Zweigen der Heilkunde zu unterziehen. Dieſe Prüfung iſt öffentlich und findet in deutſcher Sprache ſtatt.


