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Geschäfts-Ordnung des Ausschusses der Studentenschaft / Grossherzogliche Landesuniversität ; gez. von der Ropp
Entstehung
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Geschäfts-Ordnung

des

Ausschusses der Studentenschaft.

§ 1.

Der Ausschuss wählt in der ersten Sitzung eines jeden Semesters unter dem Vorsitz des Rektors einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Stellver- treter, der im Falle der Verhinderung eines der Vor- genannten dessen Stelle einnimmt.

§ 2. Die Wahlen der drei oben Aufgeführten werden getrennt vorgenommen und sind geheim. Gewählt ist, der die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

§ 3.

Der Vorsitzende hat die laufenden Geschäfte zu besorgen und die Verhandlungen in den Sitzungen des Ausschusses zu leiten. Er hat das Recht, eine Sitzung anzuberaumen und ist dazu verpflichtet, sobald ein Mit- glied eine solche verlangt. Er ist befugt, am Schlusse einer Sitzung die nächste anzusagen. In dringenden Fällen können jedoch auch zwei andere Mitglieder eine Ausschusssitzung einberufen.