Farbkarte 13
für die philoſophiſche Fakultät zu Gießen
vom 22. Mai 1902.
trung vom 25. Mai 1905.
Faſſung vom 25. Mai 1905).
ljlährlich bis zum 31. Auguſt von den während iſt des vorhergehenden bis zum 14. Auguſt des rund einer Bewerbung vollzogenen Promotionen innern zur Veröffentlichung durch die für alle eingerichtete Zentralſtelle Mitteilung zu machen, vom Miniſterium vorgeſchriebenen Formulars tion.
lie„Bestimmungen über die Promotionen hRen Landes-Universität zu Giessen“, Aus- zen Seite 34 und 35.


