Peter Wilhelm Müller-Stiftung zu Frankfurt a. M.
Aus dieſer Stiftung werden der Landes-Univerſität periodiſch auf eine Reihe von Jahren Mittel zur Verfügung geſtellt, welche Privatdozenten und Studierenden zu wiſſenſchaftlichen Arbeiten, als Stipendien oder als Prämien überwieſen werden können. Nur Angehörige der Staaten und Provinzen Baden, heſſen, Reichslande, Rheinland und Heſſen⸗Maſſau kommen in Betracht. — Studierende der Theologie ſind vom Genuſſe der Stiftung ausgeſchloſſen.
Hundeshagen-Stiftung.
Auf Anregung des Geh. Hofrats Prof. Dr. Heß fand im Jahre 1892 in Gießen die Gründung eines Stipendienfonds ſtatt, welcher dem Andenken des Oberforſtrats Dr. Johann Chriſtian Hundeshagen, des erſten Inhabers der mit der Direktion des akademiſchen Forſtinſtituts an der Univerſität Gießen verbundenen ordentlichen Profeſſur der Forſtwiſſenſchaft gewidmet iſt. Aus den Zinſen des anzuſammelnden Fonds ſoll ſ. St. abwechſelnd an je einen an der Univerſität Gießen ſtudierenden Forſtmann und Kameraliſten ein Stipendium vergeben oder auch ſolchen Perſonen(bezw. Forſtmännern oder Kameraliſten), welche zwar der Univerſität nicht mehr angehören, aber derſelben früher an⸗ gehört haben, eine Beihilfe zu einer wiſſenſchaftlichen Reiſe oder Arbeit verliehen werden. Die Verwaltung des Fonds führt z. St. der Direktor des akademiſchen Forſtinſtituts Prof. Dr. Heß. Unterſtützt wird derſelbe hierbei von zwei Beiſitzern, welche aus der Zahl der Studierenden der Forſt- und Kameralwiſſenſchaft in jedem Semeſter neu gewählt werden.
Das Kapital beläuft ſich z. Zt. auf 6002 M.
Eine Vergebung des Stipendiums iſt bis jetzt noch nicht erfolgt.
——————


