68. Tanggönſer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 15.
69. Taubenheimer'ſches Legat. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 47 Ord.⸗Nr. IX.
70. Leeheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Nr. 29.
71. Leußler'ſches Familienſtipendium. Siehe Landes⸗-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 17.
72. Liſt'ſches Familienſtipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 16.
73. Lucius'ſcher Stipendienfonds.
Drei Stipendien im Betrage von je 250 Mark jährlich.
Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Oberkon— ſiſtorium auf Antrag des Marienſtiftes zu Lich.
Für die Bewerbung iſt keine beſtimmte Zeit vorgeſchrieben. Die Dauer der Verleihung iſt verſchieden.
Die Bewerber haben ſich dem Studium der Theologie zu widmen. Diejenigen, welche ihre Verwandtſchaft mit dem Stifter nachweiſen, haben den Vorzug, nach dieſen ſtehen die Licher Stadt⸗ kinder und dann die(Licher) Landeskinder. Fleiß und gute Auf⸗ führung iſt bei Auszahlung des Stipendiums nachzuweiſen.
724. LTudwig-Stipendium, Gießener. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 91.
75. Tudwig- und Maria-Stiftung. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 92.
76. Tuther-Stiftung, Beſſiſche.
Die Stipendien betragen 350 bezw. 700 Mark im Jahr und werden in der Regel auf zwei Jahre verliehen.


