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Instruktion für das Budgetwesen an der Grossherzoglichen Landes-Universität Giessen / erlassen vom Grossherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz am 15. Februar 1894
Entstehung
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akademische Administrations-Kommission abzugebenden Exemplar der Wirthschafts-Rechnung oder in einer besonderen Ausfertigung zu derselben zu erläutern und zu begründen.

Den Wirthschafts-Rechnungen der einzelnen Kliniken ist eine Berechnung des durchschnittlichen Aufwandes für Verpflegung bei- zuschliessen.

Das Universitäts-Rentamt hat die an dasselbe gelangenden Wirthschafts-Rechnungen mit den betreffenden Ausgabebelegen zu vergleichen, etwaige hierbei entstehende Anstände durch mündliches oder schriftliches Benehmen mit den anweisenden Beamten zu be- seitigen und hierauf die Wirthschafts-Rechnungen mit den zuge- hörigen Belegen, nachdem solche nach Massgabe der Vorschrift im§ 28 dieser Instruktion geordnet, nummeriert und in der Wirth- schafts-Rechnung angerufen sind, spätestens bis zum 15. August eines jeden Jahres der akademischen Administrations-Kommission einzureichen.

Unter Wirthschafts-Rechnung versteht man die nach den Rubriken der Spezialvoranschläge geordnete spezielle Nachweisung, dass die für das betreffende Jahr eröffneten Kredite dem Voran- schlage und den Grundsätzen der Verwaltung gemäss verwendet worden sind.

Die Wirthschafts-Rechnungen, welche von Anfang bis zu Ende fortlaufend paginiert werden, sind nach dem vorgeschriebenen Formular(Formular D) aufzustellen.

Die Einträge werden durch alle Rubriken fortlaufend numme- riert.

Die zur Wirthschaftsrechnung gehörenden Belege werden ge-§

ordnet und nach der Ordnung der Zahlen an der Stelle nummeriert, wo die Urkunde zuerst vorkommt. Hat eine Urkunde als Beleg für mehrere, unter verschiedene Rubriken gehörende Ausgaben zu dienen, so wird sie an den späteren Stellen der Wirthschafts- Rechnung nach derselben Nummer angezogen, welche sie an der ersten Stelle erhalten hat.

Die Rubriken folgen nach der Ordnung im Voranschlag un- mittelbar aufeinander. Neben jeder Rubrik wird der nach dem Voranschlag bewilligte Kredit in die dafür bestimmte Spalte be- merkt, sodann werden die davon bestrittenen Bedürfnisse unmittel- bar darunter eingetragen, die Ausgaben im Einzelnen summiert und

§ 24.

§ 25.

§ 26.

§ 28.