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Instruktion für das Budgetwesen an der Grossherzoglichen Landes-Universität Giessen / erlassen vom Grossherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz am 15. Februar 1894
Entstehung
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1.

II.

Uebersicht.

Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. 8 A. Die akademische Administrations-Kommission

B. Das Universitäts-Rentamt

O. Die Verwalter der akademischen Kliniken

Abschnitt. Von den Voranschlägen

III. Abschnitt. Von der Budgetwirthschaft.

II.

A. Im Allgemeinen. B. Von den Einnahmen und deren Kontrollierung a. Immatrikulationsgebühren b. Prüfungsgebühren.. c. Promotionsgebühren, Gebühren für Abgangs. und Sitten- zeugnisse d. Gebühren für Aufnahme in Seminarien e. Beiträge zum Dienstbotenverein. . Von den Ausgaberegistern .Von den Wirthschaftsrechnungen . Von den Urkunden und Dekreturen

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. Von den Inventarien G. Von den Vorlagen.

Anhang. Gesetz über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, vom 14. Juni 1879(Etatsgesetz)... Ausschreiben Grossherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz über die An- und Verkäufe, sowie sonstige Kontrakts- abschlüsse für Rechnung des Staats, vom 20. Mai 1880.

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