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Promotionsbedingungen der philosophischen Fakultät zu Gießen : vom 19. November 1890 : mit Änderungen bis Ende 1899 / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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Farbkarte 13

FSudſ, GR:HESS:IINIV ſch,

1IBLIOTHEK.

sbedingungen Fakultät zu Gießen Covember 1890.

gen bis Ende 1899.

her gelten: Philoſophie; Mathematik; oder Geologie; Botanik; Zoologie; Forſtwiſſenſchaft; Landwirthſchaft; deutſche, romaniſche, engliſche, ſemi⸗ eichende Sprachwiſſenſchaft des Indo⸗

b jedesmal drei zu verbinden, eines fächer. Die Wahl der Nebenfächer fkultät.

nachzuweiſen, daß er an einem ſium die Reifeprüfung beſtanden und

ſchulen, davon mindeſtens drei Se⸗ r Akademie zu Münſter) ſtudiert hat. eſchichte, römiſche, griechiſche, deutſche, vergleichende Sprachwiſſenſchaft des Reifezeugniß eines humaniſtiſchen niverſitätsſtudium unerläßlich, ebenſo mit einem dieſer Fächer verbunden

iht zum Deutſchen Reiche gehörigen Nachweiſe über die Vorbildung an⸗

eine Abhandlung aus ſeinem Haupt⸗ und dieſelbe vor Vollzug der Promo⸗ orm und Anzahl(§ 7) einzureichen.