Druckschrift 
Akademische Disciplinarstatuten für die Großherzogliche Ludewigs-Universität Gießen : amtlicher Abdruck / [Ludwig, Großherzogliches akademisches Disciplinargericht, Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Dalwigk]
Entstehung
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Bekanntmachung.

Betreffend: Das Spielen der Studirenden an den Banken.

In Auftrag Großherzoglichen Miniſteriums des Innern wird den Studirenden der Landesuniverſität das Spielen an öffentlichen Spiel⸗Banken, insbeſondere zu Nauheim, Homburg, Wiesbaden und Wil helmsbad mit dem Anfügen unterſagt, daß im erſten Contraventionsfall eine Carzerſtrafe von 34 Wochen, das consilium abeundi aber in dem Falle erkannt werden wird, daß die Reiſe an den Badeort in der Abſicht unternommen wurde, daſelbſt an der Bank zu ſpielen.

In Wiederholungsfällen wird das consilium abeundi und nach Umſtänden die Relegation erkannt werden.

Gieſſen am 21. März 1855.

Großherzogliches academiſches Disciplinar⸗Gericht.