Farbkarte 13
Bekanntmachung. end: Das Spielen der Studirenden an den Banken.
froßherzoglichen Miniſteriums des Innern wird den Studirenden der Landesuniverſität atlichen Spiel⸗Banken, insbeſondere zu Nauheim, Homburg, Wiesbaden und Wil⸗ fügen unterſagt, daß im erſten Contraventionsfall eine Carzerſtrafe von 3—4 Wochen, ndi aber in dem Falle erkannt werden wird, daß die Reiſe an den Badeort in nen wurde, daſelbſt an der Bank zu ſpielen.
ingsfällen wird das consilium abeundi und nach Umſtänden die Relegation
n 21. März 1855.
broßherzogliches academiſches Disciplinar⸗Gericht.


