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Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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18.

.Lehnrecht; Oeffentliches Recht des deutſchen Bundes

und der deutſchen Bundesſtaaten;

Deutſche Staats⸗ und Rechtsgeſchichte; .Naturrecht;

Kirchenrecht;

Criminalrecht;

Civilprozeß;

3. Criminalprozeß;

17.

Prozeßpracticum; Relatorium.

Diejenigen, welche ſich in der reinen Mathematik fuͤr hinreichend unterrichtet halten, können ſtatt dieſer eine andere mathematiſche, oder eine naturwiſſen⸗ ſchaftliche Vorleſung beſuchen.

Der Beſuch einer Vorleſung über die neuere Ge⸗ ſchichte vertritt die Stelle des Beſuchs der Univerſal⸗ geſchichte.

IV.

Disciplinen, welche Gegenſtände der Facultäts

1.

2 2.

3.

4.

prüfung ſind.

Römiſche Rechtsgeſchichte;

Pandekten;

Deutſches Privat⸗, Handels⸗ und Wechſel recht;

Lehnrecht;