Druckschrift 
Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
Einzelbild herunterladen

21

Im fünften Semeſter. 1. Criminalprozeß; 2. Heſſiſches Recht; 3. Prozeß⸗Practicum.

Im ſechſten Semeſter.

1. Europäiſches Völkerrecht; . Relatorium.

80

Es iſt ſehr zu wuͤnſchen, daß die Studirenden, außer den, nach Semeſtern eingereihten Vorleſungen noch andere allgemein wiſſenſchaftliche, ferner Vorträge über einzelne Theile des Rechts und wenigſtens einen Theil der oben unter I. angegebenen, hier nicht verzeichneten Vorleſungen beſuchen, ſoweit dieß die Zeit und die ihnen gegebene Gelegenheit geſtattet.

Vorleſungen über franzöſiſches Recht werden am paſſendſten in den drei letzten Semeſtern gehört; ſo zwar, daß Civilrecht im vierten, Civilprozeß und Crimi⸗ nalrecht im fünften, Criminalprozeß im ſechſten beſucht werden.

Juriſten, welche ſich im Falle befinden, die in der Bemerkung zu I. genannten Fächer hören zu müͤſſen, wer⸗ den dieß am zweckmäßigſten im 4. 5. und 6. Semeſter thun.

Geſchichte des Strafrechts und gerichtliche Arzneikunde können gleichzeitig mit Vorleſungen über deutſches Criminalrecht, Vorleſungen über Geſchichte des Strafrechts jedoch auch in dem darauf folgenden Semeſter gehört werden. Vorleſungen über Diplomatik, juriſtiſche Literärgeſchichte und Philoſophie des poſitiven Rechts werden für das letzte Semeſter empfohlen.

Die im Vorhergehenden gegebenen Vorſchriften enthalten